BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 43

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sondere daran ist die persönliche Beziehung, die jeder Wein- und Feinschmecker zu den Herstellern der südburgenländischen Köstlichkeiten aufbauen kann. Das ist bei Veran­staltungen wie beispielsweise dem Genussfestival „Komm ins Paradies!“, organisierten Reisepaketen, maßgeschneiderten „Paradies“-Bustouren, speziellen „Paradies“-Erleb­nisangeboten und individuellen Ausflügen möglich. Die „Paradies“-Betriebe empfangen gerne Gäste zu Besichtigungen und zu Verkostungen. Eine Genusstour bringt Land und Leute des Südburgenlandes näher. Diese Verbindung von Kulinarik und Touristik macht die Marke so einzigartig und auch einmalig.

Das Qualitätszeichen „Südburgenland – ein Stück vom Paradies“ bürgt für die Qualität und die Originalität. Jede Produkt wird nach objektiven Kriterien hier behutsam ausge­sucht.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Kollege Zwanziger eingeladen hat, nach Klagenfurt zur Messe zu kommen, würde es auch mich freuen, wenn ich Sie als Gast in unserer Region begrüßen dürfte und Sie sich von unserer Kulinarik und Gastlich­keit überzeugen könnten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Mag. Klug: Ja, das nehmen wir an! Da kommen wir gern, Wolfgang!)

10.44


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Diesner-Wais. – Bitte, Frau Kollegin.

 


10.45.00

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren im Bundesrat! Heute geht es um ein wichtiges Thema, denn Lebensmittelsicherheit betrifft uns einfach alle, egal ob Jung oder Alt, und es gab auch im Ausschuss schon Interesse dazu.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich hätte eine Bitte zu Beginn, und ich möchte auch, dass Sie diese an den Herrn Bundesminister Stöger weiterleiten. Wir haben vor zwei Tagen den Ausschuss gehabt, und da hätte es auch einige Fragen gegeben, aber es war kein zuständiger Beamter da. Meine Bitte daher, dass es in Zukunft eben so ist, dass zuständige Beamte vom Ministerium da sind, um auch Fragen beantworten zu kön­nen.

Jetzt zum eigentlichen Thema kommend: Wenn wir Produkte direkt vom Bauern kau­fen, dann ist die Rückverfolgbarkeit einfach gegeben. Wir wissen genau, wo es erzeugt, wo es produziert wurde. Das ist aber natürlich nicht für alle Bürger und auch nicht für alle Produkte möglich, daher sind Lebensmittelsicherheit und auch die damit verbunde­ne Kontrolle etwas ganz Besonderes. Unsere Betriebe – Herr Kollege Sodl, Sie haben es schon angesprochen – sind natürlich überaus bestrebt, auch Eigenkontrolle durch­zuführen, um unseren Bürgern Lebensmittel auf höchstem Niveau und in bester Quali­tät zur Verfügung zu stellen.

In diesem Gesetz geht es darum, eine EU-Anpassung zu vollziehen, und auch der Fünf-Parteien-Antrag des Nationalrates wird hier wieder ein Stück weiter umgesetzt.

Durch den Listerienfall in Hartberg wurde uns vor Augen geführt, dass es eben noch Schwachstellen gibt, die verbessert gehören. Deshalb ist in diesem Gesetz ein Punkt enthalten, nämlich die Regelung des Qualitätsmanagements. Die Lebensmittelkontrolle ist ja Ländersache, aber mit diesem Gesetz soll ein einheitliches Qualitätsmanagement, eine koordinierte Vorgangsweise und eine Bündelung bei der AGES stattfinden, damit auch der Verantwortungsbereich genau geregelt ist. Nun ist es natürlich auch wichtig, dass man die AGES so ausgestaltet, dass sie den neuen Herausforderungen auch ge­recht werden kann.

Wichtig, glaube ich, ist auch der Punkt, dass künftig alle Labors, die zum Beispiel einen Listerienfund tätigen, verpflichtet sind, ihn mindestens binnen zwei Tagen an die AGES


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