werden auch Maßnahmen treffen, die dazu führen sollen, dass Konkursabweisungen mangels Masse nicht mehr so häufig auftreten, denn das ist etwas sehr Schädliches. Einerseits überprüft man in diesen Fällen nicht, ob tatsächlich kein Vermögen mehr vorhanden ist, andererseits werden auch die Ursachen der Insolvenz nicht überprüft, und es wird auch nicht geklärt, ob vielleicht ein strafbares Verhalten hinter dieser Krise steckt.
Das soll dadurch bewerkstelligt werden, dass auch die Mehrheitsgesellschafter – etwa bei einer GmbH – zu einem Kostenvorschuss verpflichtet werden, dass das Verfahren gestrafft wird, aber auch dadurch, dass jetzt automatisch jenen Leuten, bei denen der Konkurs mangels Masse abgewiesen wird, die Gewerbeberechtigung entzogen wird.
Das Verfahren wird einfacher, es wird nachvollziehbarer. Wir haben eine Ausgleichsordnung und eine Konkursordnung, die nun zu einer Insolvenzordnung werden. Und es gibt diesen Schutzschild – das ist auch etwas Besonderes –, der für maximal sechs Monate über einen Schuldner gestülpt wird. – Bitte nicht verwechseln mit dem berühmten Chapter-11-Verfahren in den USA, das ist doch etwas ganz anderes; dabei geht es um Gläubigerklassen und darum, dass man die Quoten bis gegen Null reduzieren kann, das ist in Österreich nicht der Fall.
Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass in dieser Zeit der Sanierung gerade diese lebensnotwendigen Verträge aufrechterhalten bleiben, Stromlieferverträge, Telefonverträge, Pkw-Leasingverträge, Bierbezugsverträge et cetera.
Sie kennen ja den Inhalt dieser Reform. Ich glaube, sie ist wichtig, und als Nächstes gehen wir dann den Privatkonkurs an, das habe ich versprochen. Es gibt bereits eine Arbeitsgruppe, und ich hoffe, dass wir noch bis Ende des Jahres diesbezüglich zu einem Entwurf kommen. Wir müssen daran denken, die Restschuldbefreiung flexibler zu gestalten. Es sollte vermehrt auf Einzelschicksale Rücksicht genommen werden, auf Schicksalsschläge, auf gewisse Vorgänge, die jemand nicht zu verantworten hat, Todesfälle, Erkrankungen et cetera – da soll flexibler vorgegangen werden können.
Es soll aber beispielsweise auch zu vermehrten Informationspflichten hinsichtlich Bürgschaften kommen. Es gibt da einige Ideen, die von der Arbeitsgruppe bereits aufgegriffen wurden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)
11.27
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte, Frau Kollegin.
11.27
Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Diese Reform ist wirklich ein Signal für die Unternehmen und für den Standort Österreich, vor allem auch die Wortwahl: Sanieren ist besser als Zwangsausgleich.
In den Zwangsausgleich möchte kein Unternehmen gehen, aber einen Sanierungsplan zu erstellen, das klingt wesentlich positiver und zeigt, dass der Unternehmer oder die Unternehmerin sich bewegt, sich über die Firma Gedanken macht. Und unter Umständen kann – wenn man den Sanierungsplan rechtzeitig erarbeitet und damit an die Öffentlichkeit geht – das Schlimmste abgewendet werden.
Es ist für Österreich und für den Standort – auch aufgrund der momentanen Lage – unumgänglich, diese Novellierung vorzunehmen. Es ist dies die größte Novellierung seit 90 Jahren, es wurde noch nie so kompetent auf den Punkt gebracht.
Die Wirtschaftskammer Tirol hat in ihrer Stellungnahme einen Kritikpunkt formuliert, und es ist ein bisschen schade, dass er nicht eingearbeitet werden konnte. Ich darf diesen Punkt zur Kenntnis bringen.
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