BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 53

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heraus –, wenn ich dann vom Zwangsausgleich noch die 20 Prozent bekomme – denn das Geld hat man im Prinzip ohnehin abschreiben müssen –, ich aber weiß, dass ich in Zukunft wieder einen neuen Kunden habe. Das setzt aber voraus – und das ist mir völ­lig klar –, dass dieser Betrieb so aufgestellt ist, dass er wieder eine Zukunft hat.

Ich würde daher sagen, dass diese Zusammenfassung, dass es jetzt ein Sanierungsver­fahren gibt, der richtige Schritt ist, weil der Unternehmer wesentlich früher diesen ers­ten Schritt wagen kann – zu sagen, Freunde, ich bin insolvent, ich habe ein Problem –, und umgekehrt der Gläubiger auch den Vorteil hat, dass er eine höhere Quote bekom­men kann, da 30 Prozent vorgesehen sind.

Der einzige Punkt, bei dem ich noch Bedenken habe und bei dem ich glaube, dass es auch in Zukunft noch Nachjustierungen wird geben müssen, ist diese Fünf-Tage-Frist, die besagt, dass der Masseverwalter innerhalb von fünf Tagen entscheiden muss, ob er Verträge anerkennt oder nicht.

Ein Insolvenzverfahren ist oft unheimlich komplex, und man braucht Tage, bis man hineinfindet. Daher könnte es natürlich sein, dass der Masseverwalter Entscheidungen trifft, die teilweise gegen die Interessen der Gläubiger sind, aber auch teilweise gegen die Interessen des Fortbestands des Unternehmens.

Das ist aber nur ein einziger Wermutstropfen, und ich glaube, dass diese Frage in Zu­kunft noch ausdiskutiert werden muss. Ich bin fest davon überzeugt, dass es noch eine Nachjustierung geben wird. Ansonst ist das absolut positiv zu beurteilen und hat meine vollste Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zwanziger.)

11.22


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Ban­dion-Ortner. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


11.22.57

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ja, die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist in den letzten Jahren ziemlich angestiegen, es gibt zirka 800 Unternehmensinsolven­zen mehr pro Jahr! Das heißt, es ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt zu reagieren – auch angesichts der Tatsache, dass das Jahr 2010 aufgrund der Wirtschaftskrise kein leichtes Jahr werden wird.

Das Motto ist: retten statt ruinieren. Das heißt, wir sind bestrebt, es durch diese Reform für Unternehmen attraktiver zu machen, rechtzeitig die Handbremse zu ziehen, dass die Unternehmen erhalten bleiben, dass sie saniert werden und dass dadurch vor allem Ar­beitsplätze und Wirtschaftsbeziehungen erhalten bleiben.

Das soll einerseits dadurch gewährleistet werden, dass das Stigma des Scheiterns von den Unternehmen genommen wird. Es gibt nun einmal viele Unternehmen, die unver­schuldet in die Krise geraten sind oder geraten. Wenn wir zum Beispiel daran denken, dass es gerade jetzt durch Umsatzeinbrüche zu Produktionsrücknahmen kommen muss, dass dadurch finanzielle Engpässe entstehen, die aber möglicherweise überwind­bar sind. Deswegen müssen wir es ermöglichen, dass den Unternehmern in dieser Zeit geholfen wird.

Im Zentrum wird das sogenannte Sanierungsverfahren stehen. Wenn jemand eine Insol­venz besonders gut vorbereitet, soll er belohnt werden, nämlich dadurch, dass er in Eigenverwaltung eine Sanierung vornehmen kann. Begleitet wird er durch einen Sanie­rungsverwalter, der gleichzeitig auch eine Treuhänderfunktion für die Gläubiger über­nimmt.

Es gibt aber auch das Sanierungsverfahren mit Fremdverwaltung, in dem es eine Quo­te von 20 Prozent gibt, was ungefähr vergleichbar ist mit dem Zwangsausgleich. Wir


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