BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 52

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ternehmen so weit zu restrukturieren, dass es weiterhin bestehen kann. Das bedeutet, dass sicherzustellen ist, dass es die Gläubiger nicht in der Hand haben, das Unterneh­men aufzulösen.

Bei der schon angesprochenen Fünf-Tage-Frist, die jetzt mit diesem Gesetz eingeführt wird, geht es darum, dass sich der Masseverwalter in dieser Zeitspanne über ein Unter­nehmen, das in Insolvenz geht und einen Antrag stellt, einen Überblick darüber zu ver­schaffen hat, wie es in diesem Unternehmen ausschaut, welche Chancen es da gibt und wie vorgegangen werden kann. Dieser Masseverwalter hat auch zu entscheiden, ob bestehende Verträge – das wurde auch angesprochen –, die aktuell nicht erfüllt wer­den, weil das Unternehmen in Verzug ist, aufgelöst werden sollen oder nicht. Bis dato ist es so, dass ein Unternehmen sofort aufgelöst werden kann, weil es eben keine Fünf-Tage-Frist gibt. Ob wir mit dieser Frist das Auslangen finden werden, wird zu beobach­ten sein. Wenn nötig, ist dann darauf zu reagieren.

Auf Folgendes möchte ich auch noch hinweisen: Man soll nicht nur die Entwicklung der Firmenpleiten im Auge behalten – das hat mein Vorredner auch schon angeführt –, sondern Aufmerksamkeit und ein wachsames Auge verdient die steigende Zahl der Pri­vatkonkurse. Anders als bei den Firmeninsolvenzen gab es bei den Privatinsolvenzen im ersten Quartal 2010 im Vergleich zu 2009 einen besorgniserregenden Anstieg.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits zu Beginn gesagt: Das vorliegende Gesetz ist ein gutes, ein gelungenes Gesetz. Wir werden selbstverständlich unsere Zu­stimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

11.18


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Podgor­schek. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.19.01

Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! In meiner mittlerweile 30-jährigen Berufserfahrung hat es noch kein einziges Jahr gegeben, in dem ich nicht irgendwie mit einem Insolvenzverfahren konfrontiert worden bin; entweder ist ein Lieferant von mir in die Insolvenz geschlittert, hauptsächlich aber waren es Kunden. Ich muss sagen, es war oft sehr traurig, zu se­hen, dass in letztlich gut strukturierten Betrieben, ganz egal, was die Ursache war, ob Eigenverschulden oder das Verschulden von Banken oder Forderungsausfälle, durch dieses ganze Verfahren so viel Geld vernichtet wurde, dass diese Betriebe nicht mehr existieren konnten.

Darum glaube ich, dass diese Gesetzesänderung ein absolut richtiger Schritt in diese Richtung ist, dass es um Nachhaltigkeit und Erhaltung der Betriebe geht.

Wenn ich aus meiner Erfahrung spreche, muss ich sagen, mir als Gläubiger war es im­mer zehnmal lieber, wenn der Betrieb dann noch weiter existiert hat, nämlich deshalb, weil erstens – Richtung Sozialdemokraten – Arbeitsplätze erhalten bleiben, und zwei­tens, weil die Wirtschaft ... (Ruf bei der SPÖ: Das wissen wir eh! – Bundesrat Konecny: Das ist die richtige Adresse! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Wir brauchen keine Beleh­rung!)

Das war keine Belehrung. Einmal wollte ich etwas Positives in Richtung Sozialdemo­kraten sagen, und dann nehmt ihr das auch nicht an. (Bundesrat Mag. Klug: Wir wer­den’s schon zurechtrücken!)

Das Zweite ist, dass auch regionale Wirtschaftsstrukturen erhalten bleiben. Das ist ganz wichtig, denn im ländlichen Raum fehlt jeder kleine Handwerksbetrieb. Das zieht ja dann viele andere mit sich, und daher ist es wichtig, dass in erster Linie der Betrieb er­halten bleibt. Mir als Gläubiger war es zehnmal lieber – ich sage das jetzt ganz offen


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