BundesratStenographisches Protokoll785. Sitzung / Seite 44

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gleichen mehr verbindliche Rechtsauskünfte aus der Finanzverwaltung holen können. Das erhöht die Planungssicherheit für die Unternehmen. Diese Auskunft ist allerdings kostenpflichtig. Sie ist aber nur dann bindend, wenn der beurteilte Sachverhalt auch tatsächlich verwirklicht wird.

Das Wichtige dabei ist, dass hiermit die Möglichkeit geschaffen wird, dass vor allem Steuerehrlichkeit der Unternehmer mit einer Vorabanfrage honoriert und die Planungs­sicherheit dadurch erhöht wird.

Abschließend zum Tabakmonopolgesetz, zu dem es hier kontroversielle Meinungen gab.

Zur Erinnerung: Die Mindestpreisverordnung war deshalb aufzuheben, weil der EuGH, der Europäische Gerichtshof, in einem Urteil die bestehende österreichische Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht als nicht vereinbar angesehen hat, und daher hat er sie aufgehoben.

Was wir aber nicht wollten, ist, dass durch die Aufhebung dieser Mindestpreisver­ordnung ein Preisverfall bei den Tabakprodukten einsetzt. Das entspricht sowohl aus gesundheitspolitischen, aber auch aus steuerpolitischen Gründen keinesfalls unserer Intention. Darüber hinaus geht es da natürlich auch um die Sicherung des Einkom­mens der Trafikantinnen und Trafikanten und des Bestands der Trafiken. Daher haben wir in einer schnellen Reaktion auf diese europarechtlich schwierige Situation die Mindesthandelsspanne bei den Trafikantinnen und Trafikanten auf Basis des jetzigen Mindestpreisniveaus – das sind 3,45 € pro Packerl – eingefroren.

Das ist auch eine Maßnahme, die für die Industrie einen Anreiz schafft, den Preis nicht rapide zu senken und den Mindestpreis nicht zu unterbieten. Mit dieser Maßnahme soll auch den Trafikanten ihr Einkommen garantiert werden und Sicherheit in Zusam­menhang mit den ohnehin schon schwierigen Auseinandersetzungen um Import- und Schmuggelware geschaffen werden. Aber es wird im Zuge einer generellen Neudiskussion im Steuerrecht um die Frage gehen, ob wir eine andere, nachhaltigere, vielleicht auch bessere Lösung für diesen Bereich finden können. Diese Diskussion ist nicht unter dem Aspekt der schnellen Reaktion auf das EuGH-Urteil zu führen, sondern sie ist aus gesundheitspolitischer, preispolitischer und natürlich auch einnahmen­steuerpolitischer Sicht zu führen. Dieses Thema wird uns sicherlich in nächster Zeit noch beschäftigen.

Ich hoffe, dass – wie ich es den Debattenbeiträgen entnehmen konnte – eine Mehrheit hier in diesem Hohen Haus für dieses Gesetzesvorhaben grünes Licht geben wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

11.09

11.09.10

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2010.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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