BundesratStenographisches Protokoll785. Sitzung / Seite 46

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Der Bericht des Finanzausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bank­wesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 1989, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Glücks­spielgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert wer­den.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke. – Berichterstatterin zu Punkt 5 ist Frau Bundesrätin Mosbacher. Ich bitte um den Bericht.

 


11.13.20

Berichterstatterin Maria Mosbacher: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Straf­gesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke. – Berichterstatter zu Punkt 6 ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich bitte um den Bericht.

 


11.14.14

Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich darf Ihnen den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewer­beordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Bilanzbuchhaltungs­gesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Ver­lesung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Bundesrat Ertl. – Bitte, Herr Kollege.

 


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