BundesratStenographisches Protokoll785. Sitzung / Seite 47

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

11.15.02

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Diesem Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen erlassen und das Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug (Devisengesetz 2004) geändert wird, stimmen wir nicht zu.

Durch diese Gesetzesänderung sollen Regulierungslücken und Defizite beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus geschlossen werden. Die Financial Action Task Force, kurz FATF, stellte in ihrem Prüfbericht zu Österreich aus dem Vorjahr Mängel bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus fest.

Ein neues Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen wird das – bisher im Devisengesetz normierte – Einfrieren von Vermögenswerten mit Auslandsbezug regeln.

Wir sind aus folgenden Gründen gegen diese Regierungsvorlage:

Erstens: Es ist zu kritisieren, dass es keine entsprechenden Studien über die Bedeu­tung der jeweiligen Maßnahmen im Transparenzpaket gibt.

Zweitens: Die Maßnahmen sind überschießend.

Drittens: Keiner der Sponsoren des internationalen Terrorismus braucht sich wegen der neuen Rechtslage in Österreich Sorgen zu machen.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung:

In dieser Regierungsvorlage wird die Verpflichtung der Finanzinstitute erweitert, bei Verdacht, eine Transaktion diene der Geldwäsche oder der Finanzierung terroristischer Akte, Meldung zu erstatten.

Kompetenzen der Geldwäschemeldestelle und Zuständigkeiten der Finanzmarkt­auf­sicht werden ausgedehnt, die Befugnisse der Geldwäschebeauftragten in Kredit- und Finanz­instituten werden genauer definiert, und die Geldwäschevorbeugung im Glücks­spiel wird verstärkt.

Im Bankwesengesetz wird die Identifizierungspflicht auch bei Vorlage eines Losungs­wortsparbuches mit einem Guthaben unter 15 000 € eingeführt.

Wir sind hier aus folgenden Gründen dagegen:

Erstens: Es ist eine weitere Aushöhlung des Bankgeheimnisses.

Zweitens: Keiner der Sponsoren des internationalen Terrorismus braucht sich wegen dieser neuen Rechtslage in Österreich Sorgen zu machen. Aber die vielen Spar­buchbesitzer erwartet eine unsichere Zukunft.

Drittens: Diskretion gilt aber immer weniger für den österreichischen Staatsbürger – man ebnet so den Weg zum gläsernen Menschen.

Zum Tagesordnungspunkt 5:

Erstens: Die Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten der Rechtsanwälte und Notare sollen verschärft werden.

Der wirtschaftliche Eigentümer ist bei Vorliegen einer der im § 8a Abs. 1 Rechts­anwaltsordnung angeführten Geschäfte jedenfalls zu identifizieren.

Es soll erhöhte Aufmerksamkeit solchen Geschäftsbeziehungen und Geschäften gewid­met werden, bei denen eine besonders komplizierte oder eine für den ange­strebten Zweck ungewöhnliche vertragliche oder wirtschaftliche Konstruktion vorliegt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite