der Republik Österreich und der Regierung der Republik Türkei über kulturelle Zusammenarbeit erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-TR.5.26.41/0002-V.1/2010
Abkommen zwischen der Regierung der Republik
Österreich und der Regierung der Republik Türkei über
kulturelle Zusammenarbeit; Verhandlungen
V o r t r a g
an den
M i n i s t e r r a t
Es besteht Interesse seitens der Republik Österreich und seitens der Republik Türkei, eine vertragliche Basis für die kulturellen bilateralen Beziehungen zu schaffen und ein Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit abzuschließen.
Ein solches Abkommen hätte den Zweck, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken und die Zusammenarbeit im Kulturbereich zu fördern. Es würde durch ein solches Abkommen die Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft und auf dem Gebiet des Unterrichtswesens unterstützt werden und der kulturelle Austausch könnte gefördert werden. Zur Durchführung des Abkommens würde eine Gemischte Kommission geschaffen werden.
Für die Verhandlung des Abkommens wird nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:
Ges. Mag. Stephan Vavrik Bundesministerium für europäische
Delegationsleiter und internationale Angelegenheiten
Ministerialrätin Mag. Martina Maschke Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Ministerialrätin Dr. Dipl.-Päd. Christine Bundesministerium für Unterricht, Kunst
Kisser und Kultur
Ministerialrat Mag. Norbert Riedl Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Ministerialrätin Dr. Anna Steiner Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Die mit der Verhandlung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den Budgetansätzen der jeweils entsendenden Ressorts. Das künftige Abkommen wird voraussichtlich keine erheblichen finanziellen Auswirkungen haben; sofern es dennoch zu solchen kommen sollte, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.
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