BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 151

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren des Gesundheits­ministeriums, herzlichen Dank für den ausführlichen Bericht und die Vorschau! Ich habe mich im Speziellen mit zwei Bereichen intensiver auseinandergesetzt, die ich jetzt hier ganz kurz erläutern möchte – die anderen Punkte haben ja unsere Kolleginnen schon angesprochen –, und zwar auf Seite 22 und 23 des Berichtes die Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten sowie die Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über die Lebensmittel.

Dazu möchte ich eines festhalten – liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ganz genau zuhören! (Heiterkeit bei Grünen und SPÖ.) Die Lebensmittelindustrie ... (Bundesrat Mag. Klug: Das war jetzt wichtig!) – Ich weiß, es ist schwierig bei der letzten Rede, wenn alle wie auf Nadeln sitzen. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Ich kenne das vom Unterricht in der Schule und von der Universität her, das sind schon die ersten Anzeichen. Aber ich mache es ohnehin kurz. (Bundesrat Schennach: Weil man den Wahlkampf führt!)

Die Lebensmittelindustrie hat nicht weniger als 1 Milliarde € – 1 Milliarde €! – einge­setzt, um die Abstimmung über die Lebensmittelkennzeichnung in ihrem Sinne zu be­ein­flussen, und viele Abgeordnete der Europäischen Volkspartei und der Liberalen sind vor der Lobby der Industrie in die Knie gegangen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Trotz dieser hohen Summen ist es aber nicht ganz gelungen, ihren gesamten Wunsch­katalog durchzudrücken.

In Sachen der Herkunftskennzeichnung von Fleisch nach Ort der Geburt, Ort des Aufwachsens und Ort der Schlachtung der Tiere kann der Konsument, die Konsumentin in Zukunft sehen, wie viel an Kilometern aus Tiertransporten in ihren Nahrungsmitteln enthalten ist. Die Durchsetzung der Herkunftskennzeichnung bei Fleisch, Milchprodukten, frischem Obst und Gemüse ist ein großer Erfolg der jahre­langen Bemühungen und entspricht auch dem Fünf-Parteien-Antrag im österreichi­schen Parlament. Geschmacksverstärker wie Glutamat müssen als Appetitanreger nun als Lebensmittelzusatz angegeben werden. Ebenfalls deklariert werden müssen die künstlichen Süßstoffe und der Einsatz von Nanotechnologie sowie Analogkäse und Schummelschinken.

Ganz allgemein muss der Kalorien-, Zucker, Salz- und Fettgehalt ersichtlich sein. Leider wurde die Ampelkennzeichnung über Nährstoffgehalte, die darüber informiert hätte, ob ein Lebensmittel viel, mittel oder wenig Fett, gesättigte Fette, Zucker, Salz und Kalorien enthält, von den Konservativen abgelehnt. Nach unserer Meinung sollten die Informationen die KonsumentInnen auf einfachstem Wege erreichen. Signalfarben stechen ins Auge und sind deshalb besser als kleingedruckte Mengenangaben und Prozentsätze. Bei dem Überangebot an Konsummöglichkeiten und den dabei versteckten Fallen ist dies wichtiger denn je, gelten doch bereits 60 Prozent der Erwachsenen und 20 Prozent der Schulkinder in der EU als übergewichtig oder gar fettleibig. – Das einmal zu dem einen Bericht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ein kurzer Sidestep sei mir noch außerhalb des Berichtes erlaubt. Sehr geehrter Herr Bundesminister, sosehr ich Ihre Arbeit schätze (Bundesrat Mag. Klug: Danke!) und es auch – wie soll ich sagen? – mit Hochachtung bewundere, mit welchem Widerstand Sie in gewissen Bereichen zu kämpfen haben (Bundesrat Mag. Klug: Bravo!), ist für mich eines nicht ganz nachvollziehbar: Warum stehen Sie der Behandlung auf Kran­kenschein im Bereich des Burnout oder der Psychiatrie ablehnend gegenüber?

Wenn wir uns anschauen, dass allein in Oberösterreich 460 Krankenstandstage auf­grund von Burnout passieren, und die Kosten beachten, die damit einhergehen, ist es für mich, muss ich ehrlich sagen – und ich habe Ihre sehr interessanten Interviews im „Standard“ und so weiter mit Aufmerksamkeit gelesen –, nicht nachvollziehbar, warum


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite