BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 54

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gesagt: Das hätte zur Folge, dass wir auch in diesem Bereich unsere Judikatur nach unten nivellieren würden, weil die Bestimmungen des Artikels 40 unter unserem ge­setzlichen Standard liegen. Damit würden wir daher den Kindern wirklich keinen guten Dienst erweisen.

Nun zum Gesetzesvorbehalt, wie wir ihn im Verfassungsausschuss des Bundesrates von Herrn Dr. Lanner eindrücklich erklärt bekommen haben.

Warum ist dieser Gesetzesvorbehalt nötig? – Wer tatsächlich die UN-Kinderrechtskon­vention gelesen hat, dem ist klar, dass man diese nicht so einfach eins zu eins in die österreichische Verfassung übernehmen kann. Der Text dieser Konvention eignet sich nicht als Verfassungstext, sondern ist eine Deklaration mit Inhalten. Wir aber wollen vor dem Verfassungsgerichtshof durchsetzbare Rechte schaffen. Daher sind die Formu­lierungen auch präzise und klar gehalten. Grundrechte für die einen können aber zu Eingriffen in die Grundrechte anderer Menschen führen, und daher benötigen wir eben diesen Gesetzesvorbehalt, damit der Gesetzgeber in einer Güterabwägung ganz klar entscheiden kann, inwieweit Eingriffe gerechtfertigt sind beziehungsweise unterbleiben müssen.

Nun auch noch zu deinem Einwand, Kollege Dönmez, was die Fremdenrechte anbe­langt: Es geht hier nicht nur um das Fremdenrecht, sondern es geht hier um alle poten­tiell miteinander in Konkurrenz stehenden Rechtsgebiete. Und das ist ein ganz ent­scheidender Punkt!

Auch die richtige Anwendung des Gesetzesvorbehaltes durch den Gesetzgeber ist vom Verfassungsgerichtshof überprüfbar. Dieser könnte somit Gesetze aufheben, wenn sie der Intention des Gesetzesvorbehaltes nicht entsprechen.

Ich bin der Auffassung, dass wir in Österreich mit diesem Verfassungsgesetz die UN-Kinderrechtskonvention vollinhaltlich umgesetzt haben. So wie im Verfassungsaus­schuss des Bundesrates schon besprochen, sind im einfachgesetzlichen Bereich noch einige Adaptierungen erforderlich, aber da sind wir, Herr Staatssekretär, auf gutem Wege.

Das möchte ich gerne wiederholen: Ja, wir sind auf gutem Wege mit der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in unserer Verfassung, um für die Zukunft und zum Wohl unserer Kinder ein praktikables Rechtskorsett zu schaffen. Meine Fraktion wird daher dieser Vorlage sehr gerne ihre Zustimmung erteilen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

12.05


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zum Wort gelangt nun Frau Bundesrätin Mühl­werth. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.05.48

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Wie ja von meinen Vorrednern heute schon angesprochen wurde, hat es sehr lange gedauert, bis wir die Kinderrechte in die Verfassung aufge­nommen haben. Seit 20 Jahren wird schon darüber diskutiert, und man sollte eigentlich meinen, dass wir uns da schon viel früher hätten einigen können, abgesehen von ein paar unterschiedlichen Positionen.

Aber gut, wir haben es geschafft, und das ist auch gut so. Und es ist auch vollkommen in Ordnung, dass nicht alle Teile dieser UN-Kinderrechtskonvention in die österreichi­sche Bundesverfassung mit übernommen wurden beziehungsweise in den Verfassungs­rang erhoben worden sind.

Man kann bei einer UN-Konvention, wo viele Gebiete unterschiedlichster Art behandelt werden, denen verschiedene Gegebenheiten zugrunde liegen beziehungsweise die ver­schiedene Voraussetzungen haben, nicht einfach mit dem Rasenmäher drüberfahren


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