BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 73

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Natürlich müssen dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen vor allem auch an Schulen geschaffen und die Qualifikation der Berater und Beraterinnen gewährleistet werden. Ohne diese Rahmenbedingungen können die verpflichtenden Anmeldungen zum Studium eventuell nicht den gewünschten Effekt bringen.

Da gemäß der Novelle die Bestimmungen zum Verfahren der verpflichtenden Anmel­dung und Zulassung zum Studium durch Verordnung des Rektorats festzulegen sind, könnten Mehrfachanmeldungen oder Zulassungen zu Parallelstudien den gewünschten Effekt der besseren Planbarkeit für Universitäten verzerren.

Gleichzeitig muss allerdings auch darauf geachtet werden, dass dadurch nicht verhin­dert wird, dass besonders begabte Schüler und Schülerinnen mehrere Studien parallel beginnen können. Weiters dürfen die verpflichtende Beratung und das besondere Achten auf die Qualifikation der Beraterinnen und Berater nicht dazu führen, Studien­interessierten das Studium gänzlich auszureden. Das findet in einem nicht geringen Umfang in verschiedenen Bereichen immer noch statt, obwohl ich geglaubt habe, dass wir diese Zeiten bereits überwunden hätten. Ich bemerke immer wieder, dass, wenn es um technische Studien geht, besonders Mädchen bereits im Vorfeld davon abgehalten werden, diese Studien in Betracht zu ziehen beziehungsweise sich für so ein Studium zu interessieren. Ich sage das aus einem bestimmten Grund: Es kommt nicht selten vor, dass Mädchen zu mir kommen und mir sagen, es habe ihnen ihr Professor oder ihre Professorin – im Wesentlichen sind es die Professoren – gesagt, sie sollen sich nicht auf ein technischen Studium konzentrieren, denn das werden sie nie schaffen! – sehr süffisant gesagt.

Besonders verwerflich wäre es – was auch immer wieder vorkommt –, jemanden mit dem Argument von einem Studium abzuhalten, dass nach dem Studium ohnehin nur Absolventen und Absolventinnen aus höheren sozialen Schichten einen entsprechend guten und angesehenen Arbeitsplatz erhalten würden.

Ebenso sind Absichten, quantitative Beschränkungen einzudämmen, derzeit in der No­velle nicht ausdrücklich vorgesehen – auch in der Verordnung des Rektorats über Bestimmungen zum Verfahren der verpflichtenden Anmeldung und Zulassung zum Studium. Ich glaube, wir wollen und brauchen in Österreich keine negativen Aufnahme­verfahren, wie zum Beispiel in manchen US-amerikanischen Bereichen, oder Lotterien um Studienplätze, wo das Los über das Schicksal von Jugendlichen entscheidet und darüber, ob sie einen Studienplatz in einem Semester gewonnen oder einfach nur Pech im Spiel haben.

Dass Schul- beziehungsweise Studienerfolge nicht immer nur vom Lernwillen oder vom Talent abhängen, sollte bekannt sein. Daher ist in der Umsetzung verstärkt Rücksicht auf die Beschäftigungssituation der Studierenden und auf ihre Lebensphasen zu neh­men.

In Österreich sollen alle lernwilligen Jugendlichen die besten Chancen auf die beste Ausbildung haben, auch in Zukunft, trotz massiver Sparmaßnahmen auf nationaler und auch auf europäischer Ebene. Wir wüssten schon einige Möglichkeiten, um das nötige Geld herbeizuschaffen, um den massiven Sparkurs, der derzeit gefahren wird, etwas abzumildern. Ich denke da etwa an eine Finanztransaktionssteuer.

Wenn wir der Jugend nicht die beste Ausbildung ermöglichen, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn die heimische Wirtschaft, allen voran Forschung und Entwicklung in Österreich, in Zukunft zurückfällt. Im weltweiten Spitzenfeld liegen wir ja ohnehin nicht mehr.

Zum Thema Studieneingangs- und Orientierungsphase: Da die Novelle eine ver­pflichtende Studienberatung für Diplom- und Bachelorstudien vorsieht, zu deren Zulas-


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