BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 72

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

stellung, dass nur jene Studierenden ihr Studium fortsetzen dürfen, die diese Phase positiv absolviert haben.

Jetzt gäbe es viele Beispiele dazu, wenn man sagt, es gibt junge Damen und Herren, die oft jahrelang – weil wir es heute schon gehört haben – im falschen Zug gesessen sind, das heißt, das falsche Studium gewählt haben und oft rückwirkend über verlorene Jahre sprechen, verlorene Jahre deswegen, weil sie letzten Endes erst später drauf­gekommen sind, dass das von ihnen gewählte Studium nicht das richtige war. Des­wegen finde ich diesen Ansatz positiv.

Abschließend möchte ich noch eines festhalten: Wer über Universitäten spricht, wird auch über das Geld dafür sprechen müssen. Ich bin überzeugt davon, dass uns das Thema zukunftsorientierte Studienplatzfinanzierung in diesem Haus noch öfters in unseren Sitzungen beschäftigen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.56


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Kemperle. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.56.36

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Vorausschicken möchte ich gleich, dass ich dieser Novelle sehr kritisch gegenüberstehe – damit nicht manche über den Inhalt meiner Rede verwundert sind, da es letztlich Zustimmung zur Novelle gibt. Aber ich möchte nicht unreflektiert lassen, wo in diesem Zusammenhang auch unsere Bedenken liegen. Der Jugend allerdings möchte ich eine hoffentlich positive Chance geben, wenn wir dieser Novelle zustimmen.

Mit der vorliegenden Novelle zur Änderung des Universitätsgesetzes 2002 können sich Universitäten künftig frühzeitig und damit besser auf den auf sie zukommenden Res­sourcenbedarf vorbereiten. Das wird durch die in der Novelle vorgesehene rechtzeitige Anmeldung der Studierenden für die Zulassung zu einem Bachelor-, Master- oder Diplom­studium möglich. Ebenso können sich Studieninteressierte durch die verpflich­tende Studienberatung vor der eigentlichen Zulassung rechtzeitig über ihre Wunsch­studien informieren/beraten lassen und sich ebenfalls darauf vorbereiten. Ergänzend dazu soll die Studieneingangs- und Orientierungsphase verbindlicher gestaltet werden.

Die beabsichtigten Änderungen erweisen sich auf den ersten Blick als durchaus sinnvoll. Jedoch sollen wir uns dazu durchaus noch einige weitere Gedanken machen und diese natürlich auch ansprechen, auch wenn eine Evaluierung der Änderungen nach der Anwendung in der Praxis vorgesehen ist und einige Punkte jetzt nicht explizit in den Änderungen enthalten sind beziehungsweise teilweise abgemildert wurden.

Die Studienberatung, die verpflichtend ist für alle, die ein Studium beginnen möchten, muss auf der anderen Seite auch Schulen, Universitäten, Ministerien und Organi­sationen dazu verpflichten, diese in einer entsprechenden und umfassenden Qualität anzubieten, sodass diese Änderungen nicht im Sand verlaufen und nur zu einer zusätz­lichen bürokratischen Hürde für Studienanfänger und Studienanfängerinnen werden.

Der Grundgedanke dieser Studienberatung ist richtig. Die Studienberatung muss jedoch rechtzeitig beginnen, also unserer Ansicht nach schon in der zuletzt besuchten Schule, sodass bereits vor der verpflichtenden Anmeldung zum Studium und nicht erst vor der eigentlichen Zulassung zum Studium den angehenden Studierenden zumindest die Eckpfeiler ihres Wunschstudiums, wie zum Beispiel Organisation, Hauptfächer und spätere mögliche Berufs- und Verdienstchancen, bekannt sind.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite