Zudem brauchen wir aber auch bei der Kapazitätsfestlegung Klarheit darüber, wie wir die Autonomie an den Universitäten erhalten und gleichzeitig eine größere Streuung bei der Wahl der Studienrichtungen erreichen können. Kollege Schennach hat es ausgeführt: Wir wissen – und das wurde bei meiner Anfrage im Ausschuss auch bestätigt –, dass noch immer 60 Prozent der Studienanfänger nur 10 Prozent der angebotenen Studienrichtungen nützen. Hier ist es also so, dass wir in Zukunft wirklich eine größere Bandbreite zusammenbringen sollten.
Dritte Vorbemerkung: Entscheidend ist, was wir den Universitäten mit diesen Regelungen als Werkzeug in die Hand geben, mit dem sie selbst letzten Endes bessere Rahmenbedingungen bieten können. Wesentlich ist eine bessere Planbarkeit und eine bessere Vorbereitung auf die Studierenden gleich von Studienbeginn an.
Ich möchte an dieser Stelle unserer Frau Bundesminister ganz herzlich danken – wir haben es heute schon gehört: es ist eine Großbaustelle, und das ist eine Herausforderung –, zum einen für ihr Durchhaltevermögen und ihr Engagement in diesem Zusammenhang, zum anderen für den breiten und offenen Diskussionsprozess bei dieser schwierigen Materie.
Fünfte Bemerkung – und das ist keine Vorbemerkung, das ist eigentlich eine Stellungnahme zu dem, was Kollege Pisec gesagt hat –: Die Skeptiker und politisch Unbelehrbaren möchte ich an dieser Stelle daran erinnern, dass jedes Nachbarland Österreichs bereits eine Studieneingangsphase, ein Aufnahmeverfahren und auch – höre, höre, höre! – Studienbeiträge hat. Jedes Nachbarland Österreichs!
An Frau Kollegin Kickert – sie ist jetzt leider nicht mehr da –: Wenn sie von diesen drei Säulen nur einer zustimmen will, dann würde ich sie ersuchen, dass sie bei der Abstimmung die Hand eben nur ganz leicht hebt. Dann stimmt sie vielleicht einem Drittel davon zu. Vielleicht kannst du ihr das ausrichten, Efgani.
Wir haben es gehört: Es geht um drei wesentliche Eckbereiche. Verpflichtende Voranmeldung: Was bewirkt sie? – Wir haben es schon gehört: Sie soll den Vorteil bringen, dass nicht mehr bis zum Ende der gesamten Inskriptionszeit – aber es ist doch auch bis dorthin möglich – gewartet werden muss, sondern die Universitäten können sich bereits im August auf das nächste Semester vorbereiten und damit auch, wenn notwendig und wenn Geld vorhanden, mehr Lehrveranstaltungen anbieten.
Zweitens: die verpflichtende Studienberatung. Warum? – Die Studienberatung, darüber sind wir uns einig, gehört selbstverständlich primär in den Schulbereich. Dies bedingt eine Abstimmung mit dem Bildungsbereich, die ja auch erfolgt. Es muss das Ziel sein, dass die Schülerinnen und Schüler sich rechtzeitig, das heißt wahrscheinlich von der 9. oder 10. Schulstufe aufwärts, darauf vorbereiten, welche Studienrichtung sie wählen. Wir haben gehört, dass es dazu eine Verordnung geben wird, die derzeit noch aussteht und die natürlich auch auf dem Prinzip beruht, dass sie etwas kosten wird. Wer Qualität verbessern will, der muss dort auch Geld in die Hand nehmen.
Unsere Studentinnen und Studenten sollten die gewählten Studienrichtungen nicht vorrangig aus familiären und sozialen Gründen wählen, sondern sie sollten die gesamte Möglichkeit der angebotenen Studienpalette wirklich ausschöpfen. Die verpflichtende Studienberatung startet, wie schon erwähnt, erst mit dem Jahre 2012/2013.
Als letzten Punkt: die viel diskutierte Neugestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase. Was ändert sich? – Auch darüber wurde schon gesprochen. Für mich persönlich heißt das aber unter dem Strich, dass betroffene Studierende, die trotz sorgfältiger Beratung nicht das passende Studium gewählt haben, sich dadurch ohne Verzug für eine andere Studienrichtung entscheiden können. Es kommt durch die Festlegung dieser Eingangsphase auf die Dauer eines Semesters zur Straffung und Klar-
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