keine einfache, und ich darf im Namen der SPÖ vielen, vielen herzlichen Dank für den täglichen Einsatz sagen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was heute diskutiert wird und vor uns liegt, ist ein Projekt, das am Beginn steht, ein Projekt, das sich im Wesentlichen mit einer Behördenreform auseinandersetzt. Insofern ist das heute vielleicht doch noch etwas zu kurz gekommen, insbesondere seitens der Opposition. Wenn es um Reformen im Bereich der Behördenstrukturen, im Bereich der mittelbaren und unmittelbaren Bundesverwaltung geht, dann sind wir in der Länderkammer immer besonders hellhörig, insbesondere wenn diese Behörden in unseren Bundesländern angesiedelt sind. Aber, Frau Bundesministerin, mit Ihnen als ehemaliger Landesrätin sind wir ja da quasi unter uns. Also insofern sind wir da sehr entspannt im Bundesrat und diskutieren das auch aus mehreren Blickwinkeln.
Ich möchte sagen, dass das Bundesamt für Asyl und Migration auf der einen Seite, die Realisierung der Landesverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts beziehungsweise Finanzverwaltungsgerichts auf der anderen Seite im Kontext als verwaltungsreformatorischer Ansatz betrachtet werden müssen. Genau dieser Ansatz im Zusammenhang gesehen ist mir in der jetzigen Debatte noch ein bisschen zu kurz gekommen, denn, sehr geehrte Damen und Herren, wir reformieren die Behördenstruktur meines Erachtens mit einem inhaltlich so starken reformatorischen Ansatz, der bisher in der Zweiten Republik in diesem Umfang noch nicht dagewesen ist. Ich glaube, dass die Beratungen im Ausschuss in weiterer Folge dies auch noch deutlich zutage bringen werden.
Ich sage daher Folgendes: Es wird sich, auch wenn wir am Start eines Projektes stehen, um ein Erfolgsmodell für den österreichischen Rechtsstaat handeln. Wie angesprochen wurde, reformieren wir aus heutiger Sicht Behördenstrukturen in materiellrechtlich gesehen äußerst sensiblen Rechtsgebieten.
Alle wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir bisher in diesen Materien bis zu 180 Behörden-Einzelzuständigkeiten hatten. Und ich mache aus meinem Herzen auch keine Mördergrube: Durch die unterschiedlichen – in der Medizin spricht man in diesem Zusammenhang von Fallzahlen in den Bezirkshauptmannschaften – Fallzahlen ist es auch vorgekommen, dass man in ähnlich gelagerten Fällen nicht zu ähnlichen Ergebnissen gekommen ist, und das ist für uns, die wir dem Legalitätsprinzip verpflichtet sind, auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite natürlich auch für die politischen Normen, auf deren Basis die Beamtinnen und Beamten zu arbeiten haben, eine wichtige Frage in der politischen Einschätzung, wohin die Reise gehen soll, wenn ein neues Projekt aufgestellt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage daher ganz deutlich, gerade in diesen sensiblen Fragen Asyl- und Fremdenrecht geht es um so wichtige menschliche Aspekte, da geht es um aufenthaltsbeendende Maßnahmen, da geht es um Abschiebung – da kann man nicht salopp sagen: Das wird schon irgendwie gehen. Daher freuen wir uns, dass nach unserer Einschätzung diese neue Behördenreform mit mehr Qualität unterm Strich für die davon Betroffenen geleistet werden kann und dass wir es auch ermöglichen, dass jene Beamtinnen und Beamten, die dann dafür zuständig sind, geeigneter ausgebildet werden, um diese Fragen mit noch mehr Qualität für die Betroffenen bearbeiten zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage daher ganz offen, es wird in diesem Zusammenhang bei jedem neuen einzelnen Verfahrensabschnitt insbesondere der Artikel VIII der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten sein. Auch das ist bisher in der Debatte noch zu kurz gekommen, darauf möchte ich ausdrücklich aufmerksam machen. Insofern freut es mich auch, dass die Erfolge des Asylgerichtshofes in seiner bisherigen dreieinhalbjährigen Tätigkeit – es ist ja kein Pappenstiel: 48 000 alte Fälle,
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