BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 89

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Anstieg der Beschwerden in der Steiermark mit plus 14 Prozent und der Rückgang im Burgenland. Da müssen wir wahrscheinlich einmal genauer nachsehen, was da in der Steiermark los ist, aber das werde ich jetzt von hier aus nicht näher beurteilen, Herr Kollege Perhab. Aber das ist vielleicht eine Momentaufnahme, kann man sagen.

Die Zahlen, die Kollege Schennach erwähnt hat, werde ich jetzt nicht noch einmal wiederholen, wie viele Hunderte und Tausende Kontakte es gibt, wie viele Sprechtage abgehalten werden. Bei den Sprechtagen gibt es auch noch immerhin 1 800 Vorspra­chen. Da muss man sich wirklich wundern, was hier im Staate Österreich oft abgeht.

Es ist einfach so, dass die Bürgerinnen und Bürger es sehr schätzen, mit der Volksan­waltschaft persönlich, telefonisch oder schriftlich und vor allem unkompliziert – das ist, glaube ich, ein entscheidender Faktor: unkompliziert – kommunizieren zu können.

Die Sendung „Bürgeranwalt“ – das möchte ich auch noch einmal erwähnen, obwohl es Kollege Schennach schon gesagt hat – ist eine besondere Sendung des ORF, die auch eine entsprechende Quote hat: Zirka 317 000 Zuseher interessieren sich jede Woche für die Probleme anderer Menschen. Das ist offensichtlich etwas, was bei den Zuschauern ankommt, weil sie oft schon selber von derartigen Problemen betroffen waren. Da kann man nur gratulieren dazu, wie diese Sendung gestaltet wird; ich schaue mir das selber öfter an. Es ist eine wichtige Plattform, in deren Rahmen sich die Volksanwaltschaft präsentieren kann.

So viel kurz zu den Zahlen, ich möchte das alles wirklich nicht wiederholen. Ich habe mir auch einige Bereiche herausgenommen, die die Barrierefreiheit betreffen, weil ich selber seit vielen Jahren in der Behindertenarbeit ehrenamtlich tätig bin, aber das brau­che ich jetzt auch nicht zu wiederholen. Das ist ein wesentlicher Punkt der Volksan­waltschaft, hier wurde Großartiges geleistet in den letzten Jahren, das möchte ich hier anmerken.

Ich habe etwas zum Thema Sachwalterschaft anzumerken, weil die Sachwalterschaft auch einen Schwerpunkt darstellt. 15 Prozent aller Beschwerden über die Justiz oder die Justizverwaltung betreffen den Bereich Sachwalterschaft. Im Brennpunkt der Kritik steht dabei die Vermögensverwaltung, aber auch die mangelhafte Betreuung durch die Sachwalterin/den Sachwalter.

Ein Beispiel aus Salzburg, weil wir heute sozusagen einen Salzburg-Tag haben: Eine seit 20 Jahren besachwaltete Salzburgerin brachte vor, dass sich ihr Sachwalter nicht um sie gekümmert hat. Das weitere Erfordernis der Notwendigkeit der Aufrechterhal­tung der Sachwalterschaft sei auch nie überprüft worden. Insbesondere zwischen 1999 und 2009 sei das Gericht untätig gewesen.

Dieses Vorbringen wurde jetzt vom Bundesministerium für Justiz bestätigt. Danach wurde ein Richteramtsanwärter 1994 von seinem Gericht zum Sachwalter für diese Salzburgerin bestellt. Für die Jahre 1995 und 1996 erstattete er, wie vorgesehen, Be­richt und legte auch entsprechend Rechnung. Mit Oktober wurde er dann vom Richter­amtsanwärter zum Richter ernannt. Da er sich dann für das Sachwalterverfahren nicht nur nicht mehr zuständig, sondern auch befangen fühlte, zeigte er das an, mit dem Er­gebnis, dass er von dieser Sachwalterschaft enthoben wurde.

Bericht und Rechnungslegung wurden 1997 vom Sachwalter und dem später ernann­ten Richter noch gemacht. Danach fehlt in diesem Verfahren mehr als 10 Jahre jeder weitere Aktenvorgang. Der Akt befand sich nicht in der zuständigen Abteilung, wo er hingehört hätte, sondern beim Richter und früheren Sachwalter, also vermutlich in ei­nem Aktenberg. Mehr als ein Jahrzehnt fiel dieser Missstand beim Bezirksgericht Salz­burg nicht auf.

Das Ganze war also eine endlose Geschichte, die dann dankenswerterweise von der Volksanwaltschaft in entsprechende Bahnen geleitet wurde.

 


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