BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 92

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Es hat zum Beispiel den Vorschlag gegeben, dass monatlich alle Inserate von der KommAustria geprüft werden müssen, ob sie den Richtlinien entsprechen. Wir haben dann mit den Mitarbeitern, mit den Verantwortlichen der KommAustria Gespräche ge­führt. Diese haben versucht hochzurechnen, was das bedeutet, und letztendlich sind wir dann zum Schluss gekommen, dass eine Form der Kontrolle auch Transparenz ist. Bei Inseraten sieht man immer, wenn sie geschalten sind, ob sie den Richtlinien ent­sprechen oder nicht, und wir haben uns daher entschieden, dass wir diese monatliche Kontrolle nicht machen, weil da quasi ein – ich sage es überspitzt – Bürokratiemonster entstanden wäre. Wir können nicht auf der einen Seite versuchen, Verwaltung, wo es möglich ist, zu verschlanken, und auf der anderen Seite plustern wir sie auf. Daher ha­ben wir diesen Weg gewählt.

Wir haben ein zweites Thema gehabt, wo die Frage war: Wo regeln wir das mit der Eigentümerschaft, mit der Offenlegung der Eigentümerschaft? Es gab den Vorschlag, dass wir das auch im Medientransparenzgesetz regeln, dass wir das bei der KommAustria regeln. Wir haben uns letztendlich – ich habe auch ein Gespräch mit der Frau Justiz­ministerin geführt – entschieden, dass wir es dort regeln, wo jetzt schon die Offenle­gung geregelt ist, nämlich im § 25 Mediengesetz, und dass wir diesen § 25 Medienge­setz entsprechend erweitern, mit den gleichen Mechanismen, die es jetzt schon gibt, aber in einer viel umfangreicheren Art und Weise. Ich glaube, das ist auch ein sehr sinnvoller und legistisch sauberer Weg, den wir gewählt haben.

Wir haben am Beginn die Diskussion gehabt, ob es ausschließlich für den Bund gelten soll. Wir haben uns letztendlich entschieden, dass es nicht nur für den Bund gelten soll, sondern dass dieses Prinzip der Transparenz im Medienbereich für alle Stellen gelten soll, die der Rechnungshof kontrolliert oder wo der Rechnungshof Kontrollbefugnis hat. Das werden etwa 4 200 Einrichtungen sein, schätzt der Rechnungshof.

Wir haben die Überlegung gehabt, dass wir, damit nicht eine intensive Diskussion ent­steht bei der KommAustria, welche Einrichtungen das sind, dass wir quasi gesetzlich regeln, dass der Rechnungshof jährlich eine Liste veröffentlichen muss. Es hat dann die Sorge des Rechnungshofpräsidenten gegeben, dass dann sehr viele Verfahren zum Verfassungsgerichtshof kommen könnten, wo darum gestritten wird, ob geprüft wird oder nicht. Wir haben uns die Argumente angehört.

Ich habe auch mit dem Verfassungsgerichtshof gesprochen, und dort hat man ähnliche Sorgen gehabt. Daher haben wir uns für einen anderen praktikablen Weg entschieden, ohne dass wir ein anderes Ziel, das wir haben, nämlich die Höchstgerichte – Verfas­sungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof – zu entlasten, konterkarieren.

Wir haben ja vorgestern, am Dienstag, die Novelle und Neuordnung einer Verwaltungs­gerichtsbarkeit beschlossen – ein Thema, das 25 Jahre in Österreich diskutiert wurde und wo wir jetzt zu einem Ergebnis gekommen sind. Das hat auch das Ziel, die Höchst­gerichte zu entlasten. Daher wäre es kontraproduktiv gewesen, hier das Gegenteil zu machen.

Wir haben also sehr genau abgewogen, und ich glaube daher, dass in Summe ein sehr gutes Gesetz entstanden ist, das natürlich für etliche eine Umstellung bedeutet, weil es vierteljährlich Meldungen geben muss. Wir müssen da technisch sehr genau aufpas­sen, dass wir da eine sinnvolle Lösung finden, und wir haben das sehr präzise vorbe­reitet auch mit der KommAustria, mit der RTR. Ich gehe davon aus, dass wir das schaf­fen und dass das Mitte des kommenden Jahres tatsächlich wirksam wird und funk­tioniert.

Die Diskussion war intensiv, die Diskussion war konstruktiv – mit Ausnahme Ihrer Par­tei (in Richtung FPÖ), die dann letztendlich nicht mitgemacht hat. Ich bin daher sehr glücklich, dass wir trotzdem eine so breite Mehrheit zustande gebracht haben, und


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