BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 91

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Alles in allem ein wichtiger Beitrag zur Transparenz, aber er kann nicht stehenbleiben, was auch die Medienethik in den Medien selbst, unserer vierten Säule in unserer De­mokratie, betrifft. In dem Sinne freue ich mich über die große Zustimmung. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.57


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Oster­mayer. – Bitte.

 


13.57.13

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich habe jetzt ein bisschen Zeit gehabt, über die Argumente des Herrn Bundesrates Brückl nachzudenken, und ich muss gestehen, ich bin mit dem Versuch, Logik anzuwenden, gescheitert. (Bundesrat Brückl: Wir wollten mehr !) Ich sage es auch deshalb, weil Sie an sich für das Ge­setz und für den Inhalt des Gesetzes argumentiert haben, was ich sehr positiv finde. Ich weiß auch, und ich nehme an, es wissen alle anderen auch, dass es ein Teil von ei­nem Paket ist, also es geht um Parteiengesetz, es geht um Lobbyistengesetz, es geht um die Frage der Regelung der Nebenbeschäftigungen von Abgeordneten, und es geht um das Medientransparenzgesetz. Jetzt stimmen Sie inhaltlich, oder Sie sagen es zumindest, dass Sie inhaltlich mit dem Medientransparenzgesetz übereinstimmen, leh­nen es aber trotzdem ab. Das verstehe ich nicht. (Bundesrat Brückl: Weil viel fehlt!)

Wenn man vier Teile bearbeitet und ein Teil davon früher fertig ist als die anderen, weil man sich beim Lobbyistengesetz entschieden hat, dass es noch einmal, glaube ich, ei­ne Anhörung geben soll, weil die anderen beiden Teile noch verhandelt werden, müss­te die Logik daraus für mich sein, dass wir das Gesetz, obwohl es fertig ist, obwohl wir eine Verfassungsmehrheit haben, nicht in den Nationalrat einbringen. Dem kann ich nicht folgen, das werde ich nicht verstehen. Aber vielleicht liegt es auch an mir. Mag schon sein.

Es freut mich trotzdem, dass de facto alle fünf Parteien dem Inhalt zustimmen. Das ist auch ein Lob für uns, ein Lob für die Mitarbeiter im Verfassungsdienst, die sehr intensiv daran gearbeitet haben, ein Lob für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei uns im Büro und auch im Büro des Oppositionspartners, ah, Koalitionspartners (allgemeine Heiterkeit sowie Beifall des Bundesrates Mayer), aber auch bei den Oppositionspar­teien, die bereit waren, mitzuwirken. Ich sage das ganz bewusst: bereit waren, mitzu­wirken. Es hat nämlich eine Besprechung gegeben, wo alle Parteien eingeladen waren: der Koalitionspartner, die Grünen, das BZÖ und die FPÖ. Und wer kam nicht? – Der Vertreter der FPÖ kam nicht. Daher hat es eine Einigung mit den vier anderen gege­ben. (Bundesrat Brückl: Weil es so kurzfristig war!)

Ja, die Kurzfristigkeit. – Wissen Sie, wie schnell wir oft reagieren müssen, wie kurzfris­tig wir reagieren müssen, wie schnell, wie intensiv, wie viele Stunden wir oft verhan­deln, um zu einem Ergebnis zu kommen? Es ist auch eine Frage des Wollens.

Wir haben sehr intensiv an diesem Gesetz gearbeitet. Wir haben es am 21. Juni im Mi­nisterrat beschlossen, haben davor ein sehr umfangreiches Begutachtungsverfahren gemacht, haben die vielen Vorschläge, die gemacht wurden, eingearbeitet, soweit es möglich und sinnvoll war, sie einzuarbeiten, und dann hat es auf parlamentarischer Ebene noch eine längere Diskussionsphase gegeben, wo es darum ging, einen Weg zu finden, der auf der einen Seite Transparenz herstellt und auf der anderen Seite kei­ne überbordende Verwaltung, keine überbordenden Kosten nach sich zieht. Das ist im Regelfall ein sehr schmaler Grat. Ich glaube, wir haben diesen Grat wirklich sehr gut bewältigt. Ich kann auch genau erklären, was wir gemacht haben und wo wir Abstriche gemacht haben.

 


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