BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 18

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Vielleicht ist ja schon der halbjährliche Wechsel des Präsidenten ein Grund dafür, dass Reformen zwar angesprochen, aber nicht durchgeführt werden, aber nicht nur das. So ist die jetzige Debatte über die Reform des Bundesrates von mehreren Verengungen gekennzeichnet:

Den Ausgangspunkt für die Debatte bildet die Notwendigkeit des Sparens. Sparen, meine Damen und Herren, ist etwas sehr Wichtiges – gerade angesichts der Schulden, die ein Leben auf Kosten der Zukunft erschweren. Wir leben schon zu lange über unsere Verhältnisse. Aber es ist problematisch, wenn man Debatten um die Verfassung oder einen Teil der Verfassung nur unter dem Blickwinkel des Sparens führt. Dadurch werden wichtige Punkte übersehen.

Die Rede von der Abschaffung des Bundesrates unter dem Zwang des Sparens lässt nämlich oft vergessen, dass der Bundesrat eine wesentliche Konsequenz des bun­desstaatlichen und des föderalen Prinzips ist, auf dem unsere Verfassung in Österreich aufgebaut ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Tatsache, dass die Reformdebatte zuallererst am Bundesrat ansetzt, zeigt, dass der Gedanke und die Bedeutung des Bundesrates zu wenig bedacht und bewusst gemacht worden ist. Und das zeigt sich bis in die höchsten Kreise der Gesellschaft, aber auch der Politik. Viele in der Politik wissen nicht um die Qualität und um die Arbeit des Bundesrates.

Meine Damen und Herren! Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass ein Großteil der Bevölkerung relativ wenig Bescheid weiß um den Bundesrat, aber auch um die Bundesverfassung. Man hat sich daran gewöhnt, was berichtet wird, und denkt oft nicht darüber nach. So schnell geht es! Wenn zum Beispiel gefordert wird, dass die Agenden des Bundesrates von der Landeshauptleutekonferenz wahrgenommen wer­den sollten, so merkt man, dass uns das gewaltenteilige Prinzip in manchen Punkten nicht bewusst ist.

Meine Damen und Herren! Die Landeshauptleutekonferenz ist ja ein Moment der Exekutive, aber nicht der Gesetzgebung. Deswegen sind Vorschläge in Richtung Übernahme der Agenden des Bundesrates durch die Landeshauptleutekonferenz nicht verfassungskonform.

Gerade in letzter Zeit werden Zahlenspiele auch im Zusammenhang mit Einsparungen angestellt: Um wie viele Abgeordnete sollen die einzelnen Gremien vermindert werden, wer oder was soll abgeschafft werden? Das geht so weit, dass man hört, man könnte den Bundesrat, unseren Bundespräsidenten abschaffen, Landtage wenn schon nicht abschaffen, so doch zusammenlegen, ebenso die Zahl der Abgeordneten im National­rat verkleinern.

Alles ist denkbar, meine Damen und Herren. Aber ist das auch gut in unserer Demokratie? Es ist wichtig, diese Diskussion mit konkreten Zahlen zu führen, aber es ist problematisch, wenn über diese Zahlenspiele das Grundsätzliche der Ver­fas­sungsänderung ausgeklammert wird. Bevor man über Zahlen nachdenkt, muss man die Grundlagen bedenken.

Wegen dieser Verengungen ist es mir wichtig zu betonen, dass die Reformdebatte grundsätzlich geführt werden muss. Es ist zu bedenken, dass Änderungen im Bun­desrat etwa Auswirkungen auf das Gefüge der Gesamtverfassung in Österreich haben. Wenn man einen Bauklotz, das wissen wir, aus einem Bauwerk herausnimmt, so kann das ganze Bauwerk labil werden.

Deswegen ist es wichtig, die Debatten um den Bundesrat auf eine übergreifende Basis zu stellen.

 


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