BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 19

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Die Diskussion um den Bundesrat ist einzuordnen in eine grundsätzliche Debatte um die gesamte Verfassung. Nur so kann der Standort eines Bundesrates neu bestimmt werden. Eine Veränderung des Bundesrates muss mit der Frage verbunden werden, wie das bundesstaatliche Prinzip in diesen neuen Gegebenheiten verwirklicht werden soll.

Die Diskussion um den Bundesrat muss also eingefügt werden in die Diskussion unseres bundesstaatlichen und föderalen Prinzips. Wie erleben zum Teil eine Aus­höhlung dieser Prinzipien in der ganz konkreten Politik durch neue Zentralisie­rungs­tendenzen. Wir müssen uns also grundsätzlich die Frage stellen, wie Länderinteressen im Prozess der Gesetzgebung gestärkt werden können. Wir sollen auch bedenken, meine Damen und Herren, dass der Vertrag von Lissabon den Zwei-Kammer-Parlamenten und damit den Bundesrat neue Chancen einräumt, die für die Län­dermitwirkung an der EU Willensbildung genützt werden können.

Es geht damit noch grundsätzlicher um die Frage der Subsidiarität, der Konstruktion eines Staates von unten nach oben mit der entsprechenden Gewalten- und Macht­teilung und damit auch um den Schutz des Bürgers und der Bürgerin vor zentraler Vereinnahmung. Der Mensch, meine Damen und Herren, muss ja den Mittelpunkt der Politik bilden. Heute haben wir teilweise eine Entwicklung von „Der Mensch als Mittelpunkt“ zu „Der Mensch als Mittel. Punkt.“

Viele Aspekte einer Bundesratsreform sind schon angesprochen worden, etwa im Österreich-Konvent oder in einem Entwurf einer Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform aus dem Jahre 2007, zu dem die Landeshauptleutekonferenz eine Gemeinsame Länderposition entwickelte, die im April 2008 beschlossen wurde.

Auch andere Persönlichkeiten – ich möchte nur an Bundesratspräsident i.R. Univ.-Prof. Dr. Herbert Schambeck, an unseren Nationalratspräsidenten i.R. Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol oder meinen steirischen Vorgänger Prof. Herwig Hösele erinnern – und viele Institutionen haben Reformschritte entwickelt, die teilweise schon mit konkreten Vorgangsweisen und Zahlen konkretisiert sind. Aber auch unser Herr Bundespräsident hat den Österreich-Konvent und seine Ergebnisse zum Anlass genommen, im Blick auf den Bundesrat Reformvorschläge einzubringen. Ein Danke dem Herrn Bundes­präsidenten! Nur zwei der zehn bedenkenswerten Vorschläge seien hier heraus­genommen. So sagte der Bundespräsident am Verfassungstag 2005 wörtlich unter Punkt 1 den Bundesrat betreffend:

„Ich würde es für sinnvoll halten, zu allen Verfassungsgesetzen eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates vorzusehen. Es wäre damit eine Aufwertung des Bundesrates und der Verfassungsgesetzgebung verbunden.“

Und gerade Letzteres wäre meines Erachtens für die Aufwertung des Bundesrates sehr, sehr wichtig.

Noch eine Forderung des Herrn Bundespräsidenten erscheint aus föderaler Per­spektive für uns sehr wichtig:

„Neben dem heute schon bestehenden Mitwirkungsrecht des Bundesrates bei Ände­rungen der Finanzverfassung sollte der Bundesrat auch am Zustandekommen des Finanzausgleichsgesetzes gleichberechtigt mit dem Nationalrat mitwirken.“

Meine Damen und Herren, das war 2005, und bis heute ist im Bereich dieser Reform nichts passiert! Wir müssen uns in Zukunft zusammensetzen, mit Fachleuten und so weiter, und wir müssen die vielen Vorschläge, die schon eingegangen sind, disku­tieren, um den Bundesrat aufzuwerten. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

 


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