BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 75

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Die Fakten wurden schon erwähnt: Die Verwaltungshaft ist durch die israelische Militärgesetzgebung in den besetzten Gebieten möglich. Eine Anordnung aus dem Jahr 2007 ermöglicht es eben, dass jeder Militärkommandant Personen bis zu sechs Monate in Verwaltungshaft nehmen kann, falls es die Sicherheit erfordert, die Sicherheit der Region und die öffentliche Sicherheit.

Auf der anderen Seite hat Israel beim seinerzeitigen Beitritt zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unter Berufung auf Artikel 4 dieses Pakts erklärt, dass es sich seit der Staatsgründung in einem Ausnahmezustand befindet und einen Vorbehalt erklärt gegen den Artikel 9 dieses Pakts, und der Artikel 9 beinhaltet genau diese Praxis und diese Rechte, die Herr Bundesrat Köberl zitiert hat. Seither wird dieser Artikel nicht angewendet, und das ist der Grund für unsere gemeinsame Sorge, die sich übrigens nicht nur auf Israel bezieht in meinem Fall oder auch in unse­rem Fall, sondern auch auf andere Staaten, in denen diese Praxis herrscht. Und wir wissen alle, dass dieses Institut der Verwaltungshaft zum Beispiel auch auf der paläs­tinensischen Seite besteht.

Was heißt das? – Das Thema wird, und das wurde auch schon angeschnitten von uns, von Österreich, von der Regierung, im europäischen Rahmen, im Rahmen des europäischen politischen Dialogs mit der israelischen Regierung regelmäßig angesprochen, und zwar auf Verwaltungsseite in den sogenannten Assoziationsaus­schüssen und auf Regierungsseite in den Assoziationsräten. Der nächste Rat wird im Herbst stattfinden, und ich weiß nicht, ob der Herr Bundesminister und Vizekanzler bei diesem Rat dabei sein wird. Möglicherweise bin ich es selbst, und Sie können sicher sein, und ich deponiere das hier, wenn ich dabei bin, werde ich das sicher aktiv ansprechen. Diese Haltung ist natürlich den Israelis bekannt. Es ist ja schon öfter angesprochen worden im Rahmen der EU, und wir werden diese Frage in Zukunft sicher auch verstärkt und aktiv auch auf Regierungsebene ansprechen. Das heißt, wenn Israelis zu uns kommen oder wenn wir zu den Israelis zu Besuchen auf Regie­rungsebene kommen, wird das Thema der Verwaltungshaft sicher auf der Tagesordnung stehen.

Zum letzten Absatz des Entschließungsantrages, dem Appell an die palästinensische Seite zum Verzicht auf Gewalt: Das entspricht natürlich dem Konsens, der in den sogenannten Quartett-Prinzipien zum Ausdruck kommt, wonach die internationale Gemeinschaft und natürlich auch Österreich seit Jahr und Tag von der paläs­tinensischen Seite, von jeder palästinensischen Regierung die Anerkennung des Existenzrechts Israels fordern, die Anerkennung bestehender Abkommen und eben diesen Gewaltverzicht, von dem wir sprechen, was auch im heutigen Entschließungs­antrag zum Ausdruck kommt.

Zum Schluss vielleicht noch auf das Thema Menschenrechte eingehend, das Herr Bundesrat Schreuder erwähnt hat, aber auch Herr Bundesrat Köberl und Frau Bun­desrätin Duzdar; ich glaube, dieses Thema haben fast alle angesprochen. Nur zur Klarstellung: Österreich tritt natürlich überall und immer für die Menschenrechte ein, nicht erst seit wir Mitglied des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen sind, aber seither ganz besonders, und speziell im Fall Iran. Wir sind so oft „on the record“, Sie können Presseaussendungen nachlesen, Sie können Statements vom Minister, von mir nachlesen, in denen wir gerade auf die Menschenrechtssituation im Iran immer wieder eingehen, und das ist uns wirklich ein Anliegen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

16.11


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

 


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