BundesratStenographisches Protokoll811. Sitzung / Seite 85

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dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 Z 2 B-
VG iVm Artikel 50 Absatz 4 B-VG, die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stim­menmehrheit (d.h. mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

Es liegt ein schriftliches Verlangen von 5 Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 2 GO-BR auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungs­punkte 1 bis 5 vor (Beilage C).“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung und den Inhalt (lebhafte Heiterkeit) dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist überraschenderweise nicht der Fall. (Neuerliche Heiterkeit.)

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsord­nung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 19. Juli 2012, 9 Uhr, in Aussicht ge­nommen.

Für die Tagesordnung kommen wie immer insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchs­recht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, 17. Juli 2012, ab 14 Uhr, vorgesehen.

Ich bedanke mich. (Bravorufe und Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Die Sitzung ist geschlossen.

13.58.21Schluss der Sitzung: 13.58 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien


 


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