dem vorliegenden
Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1
Z 2 B-
VG iVm Artikel 50 Absatz 4 B-VG, die
verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (d.h. mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.
Es liegt ein schriftliches Verlangen von 5 Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 2 GO-BR auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 vor (Beilage C).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung und den Inhalt (lebhafte Heiterkeit) dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist überraschenderweise nicht der Fall. (Neuerliche Heiterkeit.)
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 19. Juli 2012, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung kommen wie immer insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, 17. Juli 2012, ab 14 Uhr, vorgesehen.
Ich bedanke mich. (Bravorufe und Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 13.58 Uhr
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