1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates in namentlicher Abstimmung
abgegeben Stimmen: 55
davon Ja-Stimmen: 45
Nein-Stimmen: 10
angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 13.11 Uhr bis 13.12 Uhr.
Berichterstattung: Antrag
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates in namentlicher Abstimmung
abgegeben Stimmen: 55
davon Ja-Stimmen: 45
Nein-Stimmen: 10
mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 13.14 Uhr bis 13.15 Uhr.
Zu TO-Punkt 4: Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird in namentlicher Abstimmung
abgegeben Stimmen: 55
davon Ja-Stimmen: 42
Nein-Stimmen: 13
angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 13.19 Uhr bis 13.20 Uhr.
Berichterstattung: Antrag,
2. dem vorliegenden Beschluss des
Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird in
namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 55
davon Ja-Stimmen: 42
Nein-Stimmen: 13
angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 13.23 Uhr bis 13.24 Uhr.
Der Entschließungsantrag der Bundesräte Johann Ertl, Kolleginnen und Kollegen (Beilage 4/1 EA) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
TO-Punkt 5: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte (1717 d.B. und 1848 d.B. sowie 8759/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag,
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