BundesratStenographisches Protokoll811. Sitzung / Seite 84

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1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates in na­mentlicher Abstimmung

abgegeben Stimmen: 55

davon Ja-Stimmen: 45

Nein-Stimmen: 10

angenommen.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 13.11 Uhr bis 13.12 Uhr.

Berichterstattung: Antrag

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates in namentlicher Abstimmung

abgegeben Stimmen: 55

davon Ja-Stimmen: 45

Nein-Stimmen: 10

mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 13.14 Uhr bis 13.15 Uhr.

Zu TO-Punkt 4: Berichterstattung: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird in namentlicher Abstimmung

abgegeben Stimmen: 55

davon Ja-Stimmen: 42

Nein-Stimmen: 13

angenommen.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 13.19 Uhr bis 13.20 Uhr.

Berichterstattung: Antrag,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen: 55

davon Ja-Stimmen: 42

Nein-Stimmen: 13

angenommen.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 13.23 Uhr bis 13.24 Uhr.

Der Entschließungsantrag der Bundesräte Johann Ertl, Kolleginnen und Kollegen (Bei­lage 4/1 EA) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

TO-Punkt 5: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik Kroatien über den Bei­tritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte (1717 d.B. und 1848 d.B. sowie 8759/BR d.B.)

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag,

 


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