BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 33

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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüs­se des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Aus­schüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Auflagefrist

 


Präsident Georg Keuschnigg: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stün­digen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnah­me von der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einver­standen sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

*****

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Georg Keuschnigg: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages be­absichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 3 bis 6, 14 und 15 sowie 16 bis 21 jeweils unter einem durchzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen daher so vor.

10.20.421. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden (Konsularbeglaubigungsge­setz – KBeglG) (1905 d.B. und 1945 d.B. sowie 8806/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir treten in die Tagesordnung ein und kommen zum 1. Punkt.

Ich darf bei dieser Gelegenheit Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka hier bei uns im Bun­desrat herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatterin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. Bitte um den Bericht.

 


10.21.19

Berichterstatterin Mag. Bettina Rausch: Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Okto­ber 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbe­hörden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

 


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