Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Auflagefrist
Präsident Georg Keuschnigg: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Georg Keuschnigg: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 3 bis 6, 14 und 15 sowie 16 bis 21 jeweils unter einem durchzuführen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen daher so vor.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden (Konsularbeglaubigungsgesetz – KBeglG) (1905 d.B. und 1945 d.B. sowie 8806/BR d.B.)
Präsident Georg Keuschnigg: Wir treten in die Tagesordnung ein und kommen zum 1. Punkt.
Ich darf bei dieser Gelegenheit Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka hier bei uns im Bundesrat herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)
Berichterstatterin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Mag. Bettina Rausch: Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Beglaubigung durch die Konsularbehörden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
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