BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 34

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Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank für den Bericht.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. Das Zeitlimit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


10.21.59

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Und vor allem: Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Zu diesem Tagesordnungspunkt hat es im Nationalrat und auch in der Diskussion im Ausschuss erfreulicherweise eine Einstimmigkeit gegeben, und ich möchte daher auch gleich zum Wesentlichen kommen.

Beim Konsularbeglaubigungsgesetz beschließen wir heute die gesetzliche Grundlage für eine eigentlich in der Praxis schon lange geübte Gepflogenheit, die im Ausland bis­her auf Grundlage des Völkerrechtes und auf Grundlage einer Verordnung angewandt wurde, und zwar stammt diese von der Verordnung des Bundesministers für auswär­tige Angelegenheiten vom 16. März 1984; diese gibt es also schon relativ lange. Diese Regelung galt aber nicht für jene Beglaubigungen, die vom Bundesministerium für eu­ropäische und internationale Angelegenheiten vorgenommen wurden, denn dieses nimmt Beglaubigungen auf Grundlage des Bundesministeriengesetzes 1986 vor.

Nun gibt es erstmals eine konkrete gesetzliche Grundlage und eine Aufstellung der Fälle, in welchen Beglaubigungen durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sowie durch die österreichischen Vertretungsbehörden einschließlich der Honorarkonsulate vorgenommen werden.

Um wie viele Fälle handelt es sich? Von welchen Zahlen sprechen wir? – Im Jahr 2011 waren es 34 000 Beglaubigungen von österreichischen Vertretungsbehörden im Aus­land und rund 17 000 Beglaubigungen, es geht also insgesamt um eine Zahl von etwas über 50 000.

Was ist neu? – Zwei Änderungen erscheinen mir persönlich besonders erwähnens­wert: Zum einen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Urkunde gefälscht und der Inhalt unrichtig ist, dann können die Konsularbehörden künftig auch von einer Beglaubigung absehen.

Warum erwähne ich das? – Es war bei einigen Fälscherbanden gängige Praxis, Do­kumente zu fälschen und dann mit einer Kopie oder einer ganz simplen Abschrift zum jeweiligen Konsulat zu gehen. Dort wurde dann bestätigt, dass diese echte Kopie einer offensichtlich gefälschten Urkunde bestätigt werden musste. Mit diesem offiziell be­glaubigten Schriftstück wurde meist der Anschein der Echtheit noch weiter verstärkt. Jetzt haben wir endlich eine Handhabe gegen den Missbrauch dieser Beglaubigungs­praxis.

Zum anderen wird in Zukunft die Beglaubigung von Ursprungszeugnissen und weiteren Exportdokumenten mit elektronischen Signaturen ermöglicht. Das ist ganz besonders für die Exportwirtschaft wichtig und stellt für unsere Unternehmen eine deutliche Ver­besserung dar. Zudem bringt es auch für die Auslandsösterreicher Verbesserungen.

Wir vonseiten der ÖVP-Fraktion werden diesem Gesetz gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

10.24


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte.

 


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