BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 35

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10.25.15

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir haben jetzt schon vom Kollegen Köberl den gesamten Inhalt vernommen, aber ich glaube doch, dass, wenn wir die Anzahl der Beglaubigungen im letzten Jahr beurteilen – das waren 34 000 von Vertretungsbehör­den im Ausland und 17 000 vom Außenministerium –, die Notwendigkeit besteht, dass Beglaubigungen nicht durch eine Verordnung aus dem Jahr 1984 oder durch ein Bun­desministeriengesetz aus dem Jahr 1986, sondern endlich in einem Gesetz genau ge­regelt werden, damit es klare Bestimmungen für diese Beglaubigungen gibt.

Dass auch Missbrauch damit getrieben wurde, das wissen wir, und dieser Missbrauch ist mit diesem Gesetz abgeschafft worden, denn es können Beglaubigungen verweigert werden. Und bei Urkunden aus Staaten, die weder ein bilaterales noch ein multilatera­les Vertragsverhältnis mit Österreich haben, wird genauer darauf geschaut, woher die Urkunde stammt und ob die Originalurkunde echt ist, und da kann fallweise angeordnet werden, dass Beglaubigungen aus diesen Ländern ausgesetzt werden, wenn dort ver­mehrt Missbrauchsfälle auftreten.

Ich glaube, dass es mit diesem Gesetz zu einer Vereinfachung für unsere Bürgerinnen und Bürger und insbesondere auch für die Wirtschaft kommt. Aus diesem Grund wer­den wir auch dieser Gesetzesvorlage zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

10.27


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


10.27.18

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherIn­nen zu Hause! Meine Vorredner haben schon sehr viel zu diesem Tagesordnungs­punkt gesagt. Lassen Sie mich eines ergänzen: Ich habe in Oberösterreich ein Dialog­büro, an das sich die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes mit ihren unter­schiedlichen Anliegen, sozusagen an ihre Volksvertreter, an ihren Bundesrat wenden können, und da wurden mir in der Vergangenheit zwei Fälle zugetragen.

Einer hat davon gehandelt, dass eine gebürtige Österreicherin versucht hat, ihren Ehe­gatten aus einem afrikanischen Land – ich glaube, es war Nigeria – nach Österreich zu holen. Die beiden haben dort zigmal im Konsulat vorsprechen müssen, und Sie wissen, dass wir nicht in jedem Land eine Vertretungsbehörde haben, sondern dass zum Bei­spiel die Leute von vielen afrikanischen Ländern in eine andere afrikanische Haupt­stadt reisen müssen, zum Beispiel nach Abuja, in die Hauptstadt Nigerias, um dort Vi­saanträge abwickeln zu können.

Dieser Umstand ist für diese Leute doch mit sehr viel Zeit, Geld und Mühen verbunden, wenn sie immer wieder vorgeladen werden, um jedes Dokument persönlich abzuge­ben. Bei den Beglaubigungen verstehe ich es noch, dass man das überprüfen muss, aber dass man dann auch noch das Visum, die Einreiseerlaubnis und den Aufenthalts­titel persönlich abholen muss, ist, wie ich meine, selbst in afrikanischen Ländern nicht mehr Usus, denn es gibt auch dort ein funktionierendes Post- und E-Mail-Wesen, und es könnten viele Abwicklungen auch auf diesem Weg erfolgen. Dies würde für die Menschen eine Erleichterung bedeuten, denn die Betroffenen empfinden es wirklich sehr oft als Schikane, wenn sie wegen jedem Zettel antanzen, Hunderte von Kilome­tern reisen und massive Kosten auf sich nehmen müssen.

Insofern ersuche ich Sie, dass Sie auch darauf ein Auge haben. Wir werden natürlich dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.29

 


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