Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.
10.29
Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf direkt bei Herrn Bundesrat Dönmez anschließen. Einerseits lernt man dann zu schätzen, was in der Europäischen Union alltäglich ist, nämlich die Reisefreiheit, und dass wir uns, was Visaanträge betrifft, all das ersparen können.
Andererseits müssen wir gerade auch bei afrikanischen Staaten sehen, dass wir sehr sorgsam sind, was die Überprüfungen betrifft, weil aufgrund der Notlage der Menschen oft Missbrauch betrieben wird; und die Balance zu finden, ist eben die Aufgabe unserer Vertretungsbehörden. Sie wissen, es hat in der Vergangenheit Vorfälle gegeben, die nie hätten passieren dürfen, wo auch Geschäfte damit gemacht worden sind. Daher ist der gesamte Konsularbereich ein Bereich, der bei uns unter einem besonders strengen Augenmerk steht, damit solche Vorkommnisse in Zukunft nicht mehr geschehen können. Das führt natürlich bei den Einzelnen oft zu beschwerlichen Anreisen, da das Vertretungsnetz von Österreich – Sie haben es gesagt – gerade im Subsahara-Bereich eines ist, das bei Gott nicht alle Staaten in der Form abdecken kann, um in jedem Staat vertreten zu sein.
Auf der anderen Seite bitte ich aber schon um Verständnis dafür, dass es uns um sehr korrekte Vorgangsweisen geht und dass der persönliche Kontakt als notwendig erachtet wird, gerade bei diesen Anträgen, da mir unsere Beamtinnen und Beamten mitteilen, dass da nach wie vor versucht wird, sich mit gefälschten Dokumenten – und das ist leider sehr häufig der Fall – die Einreise nach Österreich zu verschaffen. (Vizepräsidentin Mag. Kurz übernimmt den Vorsitz.)
Ich bin sehr froh darüber, dass es betreffend das Konsularbeglaubigungsgesetz zu einer einstimmigen Beschlussfassung kommen wird. Dem Außenministerium ist Bürgerservice und Rechtssicherheit sehr wichtig. Und da war es einfach notwendig, diese Gesetzesmaterie auf einen aktuellen, modernen Stand zu bringen. 50 000 solcher Beglaubigungsfälle – die Zahlen sind schon genannt worden, rund zwei Drittel davon bei österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, ein Drittel davon im Inland – rechtfertigen es, das gesetzlich zu regeln.
Es ist ganz sicher ein Beitrag zur Dokumentensicherheit, und das ist wiederum ein Beitrag zur Rechtssicherheit. Es ist in einem funktionierenden Rechtsstaat enorm wichtig, die gesetzlichen Grundlagen zu haben, um von vornherein Missbrauch im Keim ersticken zu können.
Mit diesem Gesetz wird eine gute Grundlage für klare Bestimmungen geschaffen, wonach österreichische Vertretungsbehörden bei Zweifel an der Echtheit oder an der inhaltlichen Richtigkeit eines Dokumentes eine entsprechende Überprüfung vornehmen können. Dass das von allen die Zustimmung findet, zeigt, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage auf einem richtigen Weg sind. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)
10.33
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
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