BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 36

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Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Lopat­ka. – Bitte.

 


10.29.38

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf direkt bei Herrn Bundesrat Dönmez anschließen. Einerseits lernt man dann zu schätzen, was in der Europäischen Union alltäglich ist, nämlich die Reisefrei­heit, und dass wir uns, was Visaanträge betrifft, all das ersparen können.

Andererseits müssen wir gerade auch bei afrikanischen Staaten sehen, dass wir sehr sorgsam sind, was die Überprüfungen betrifft, weil aufgrund der Notlage der Menschen oft Missbrauch betrieben wird; und die Balance zu finden, ist eben die Aufgabe unserer Vertretungsbehörden. Sie wissen, es hat in der Vergangenheit Vorfälle gegeben, die nie hätten passieren dürfen, wo auch Geschäfte damit gemacht worden sind. Daher ist der gesamte Konsularbereich ein Bereich, der bei uns unter einem besonders strengen Augenmerk steht, damit solche Vorkommnisse in Zukunft nicht mehr geschehen kön­nen. Das führt natürlich bei den Einzelnen oft zu beschwerlichen Anreisen, da das Ver­tretungsnetz von Österreich – Sie haben es gesagt – gerade im Subsahara-Bereich eines ist, das bei Gott nicht alle Staaten in der Form abdecken kann, um in jedem Staat vertreten zu sein.

Auf der anderen Seite bitte ich aber schon um Verständnis dafür, dass es uns um sehr korrekte Vorgangsweisen geht und dass der persönliche Kontakt als notwendig erach­tet wird, gerade bei diesen Anträgen, da mir unsere Beamtinnen und Beamten mittei­len, dass da nach wie vor versucht wird, sich mit gefälschten Dokumenten – und das ist leider sehr häufig der Fall – die Einreise nach Österreich zu verschaffen. (Vizepräsi­dentin Mag. Kurz übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin sehr froh darüber, dass es betreffend das Konsularbeglaubigungsgesetz zu ei­ner einstimmigen Beschlussfassung kommen wird. Dem Außenministerium ist Bürger­service und Rechtssicherheit sehr wichtig. Und da war es einfach notwendig, diese Ge­setzesmaterie auf einen aktuellen, modernen Stand zu bringen. 50 000 solcher Be­glaubigungsfälle – die Zahlen sind schon genannt worden, rund zwei Drittel davon bei österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, ein Drittel davon im Inland – recht­fertigen es, das gesetzlich zu regeln.

Es ist ganz sicher ein Beitrag zur Dokumentensicherheit, und das ist wiederum ein Bei­trag zur Rechtssicherheit. Es ist in einem funktionierenden Rechtsstaat enorm wichtig, die gesetzlichen Grundlagen zu haben, um von vornherein Missbrauch im Keim ersti­cken zu können.

Mit diesem Gesetz wird eine gute Grundlage für klare Bestimmungen geschaffen, wo­nach österreichische Vertretungsbehörden bei Zweifel an der Echtheit oder an der in­haltlichen Richtigkeit eines Dokumentes eine entsprechende Überprüfung vornehmen können. Dass das von allen die Zustimmung findet, zeigt, dass wir mit dieser Geset­zesvorlage auf einem richtigen Weg sind. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

10.33


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein


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