BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 37

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Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

10.33.372. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder er­niedrigende Behandlung oder Strafe (1812 d.B. und 1940 d.B. sowie 8807/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Damit kommen wir zum 2. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte um den Bericht.

 


10.33.55

Berichterstatterin Mag. Bettina Rausch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses
für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Okto-
ber 2012 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. – Danke schön.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Strohmayer-Dangl. – Bitte.

 


10.34.52

Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen des Bundesra­tes! Geschätzte Damen und Herren! In der jetzigen Debatte geht es, wie von der Be­richterstattung bereits bekannt gegeben, um das Fakultativprotokoll zum Übereinkom­men gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behand­lung oder Strafe.

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sind lei­der in manchen Teilen unserer Erde trotz international geltender Menschenrechte im­mer noch ungesühnt an der Tagesordnung. Daher war es auch gut, wichtig und weit­sichtig, dass man sich bereits bei der im Juni 1993 in Wien stattgefundenen Weltkon­ferenz über Menschenrechte auf ein zentrales Thema konzentriert hat, nämlich die Ausrottung der Folter, die in erster Linie durch Prävention geschafft werden sollte.

Zu diesem Zweck wurde auch das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Fol­ter beschlossen, welches letztendlich am 22. Juni 2006 in Kraft getreten ist und derzeit 62 Vertragsstaaten hat. Österreich und acht weitere Staaten haben derzeit dieses Pro­tokoll nur unterzeichnet.

Es geht dabei um ein weltweites Zwei-Säulen-System zur Verhütung von Folter, das ei­nerseits einen internationalen und andererseits einen nationalen Besuchsmechanis­mus vorsieht. Der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter ist die internationale Säule, dieser führt in den Vertragsstaaten Besuche durch und gibt notwendigenfalls Empfehlungen und Bemerkungen ab.

 


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