Doppelförderungen nur ausschließen könnt, indem ihr einzelne Förderungen und einzelne FörderungsempfängerInnen gegenüberstellt. Es gibt zu jeder Förderung eine Grundlage, und da kann man vorher schauen, ob es einen Doppelförderung ist oder nicht. Dazu braucht man keine Transparenzdatenbank – das braucht man dazu nicht! Man braucht nur einen Überblick über Bundes-, Landesgesetzgebung und vielleicht noch Regelungen der Gemeinden. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)
14.02
Präsident Georg Keuschnigg: Es liegen mir dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (1901 d.B. und 1921 d.B. sowie 8795/BR d.B.)
15. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (1904 d.B. und 1922 d.B. sowie 8796/BR d.B.)
Präsident Georg Keuschnigg: Wir kommen zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 14 und 15 ist Herr Bundesrat Zehentner. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Robert Zehentner: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Georg Keuschnigg: Danke für die Berichte.
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