BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 108

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Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmeneinhelligkeit der Fall. Der Antrag ist somit an­genommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Ok­tober 2012 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepu­blik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmeneinhelligkeit der Fall. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem gegenständlichen Beschluss des Na­tionalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem zustimmen, um ein Hand­zeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag ist damit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Ok­tober 2012 betreffend Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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