Langzeitkrankenständen die Rückvergütung, die Entgeltrückerstattung bei Arbeits- und Freizeitunfällen angedacht.
Ich bringe jetzt ein Beispiel, das ich vorige Woche bei mir im Wirtschaftsparlament erlebt habe. Da ist es darum gegangen – das war ein Antrag der Freiheitlichen –, dass man die Zahlungstermine zur Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge um einen Monat verschiebt, denn es gibt ganz einfach Monate, wo viel zusammenkommt: Einkommensteuer, die Umsatzsteuer haben wir sowieso, doppelte Gehälter et cetera.
Ich habe gesagt: Das ist eine sehr gute Idee, danke schön für den Anstoß, aber denken wir doch weiter! Worum geht es denn wirklich? Es geht hier ganz einfach um den Betrag! Wäre es nicht gescheit, wenn wir sagen, wir machen es für die Klein- und Mittelbetriebe oder für die, die gerade ein bisschen Schwierigkeiten haben, so: Teilen wir das doch auf und sagen wir, unsere Betriebe können diese Beiträge monatlich zahlen! Dadurch haben sie dann diesen Betrag nicht vierteljährlich auf einmal. Und überlegen wir uns, ob wir es nicht doch schaffen, dass wir die Verzugszinsen, die derzeit – und das lasst euch schon auf der Zunge zergehen – 8,88 Prozent betragen, reduzieren.
Was war die Reaktion von meinem Kollegen von den Freiheitlichen im Wirtschaftsparlament? – Er hat Folgendes gesagt: Es mag sein, dass die Idee gut ist, aber wir von den Freiheitlichen sagen Nein. – So, und jetzt frage ich dich: Wer ist der bessere Interessenvertreter, und wie schwierig ist es, mit Kolleginnen und Kollegen zu arbeiten, die das Herz nicht bei den Unternehmern haben, sondern wo Parteiinteressen über Wirtschaftsinteressen gehen? (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Und so stört uns deine Kritik nicht, weil wir wissen, dass wir gute Arbeit leisten. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt komme ich zum Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Jahre, knapp vor Weihnachten, gibt es ein umfassendes Abgabenänderungsgesetz. Was die Änderungen betrifft, setze ich mich kurz mit dem Umsatzsteuergesetz auseinander, und ich möchte dann noch ein bisschen auf aktuelle wirtschaftliche Notwendigkeiten eingehen.
Mit dem Umsatzsteuergesetz wird der elektronischen Rechnung Leben eingehaucht. Der Hauptgrund des bisherigen Dornröschendaseins war, dass eine elektronische Rechnung nur dann dem Gesetz entsprochen und zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, wenn sie mit einer elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen war. Nach der vorliegenden Neuregelung ist die elektronische Signatur unter bestimmten Bedingungen nicht mehr erforderlich – konkret dann, wenn durch ein innerbetriebliches Kontrollsystem die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet ist. Dies kann zum Beispiel durch Vergleich der Rechnung mit der Bestellung und mit den Zahlungsbelegen erfolgen. – Damit ist ein langjähriges Anliegen, das wir, die Wirtschaft, gehabt haben, umgesetzt worden.
Dadurch ist auch ein wesentlicher Beitrag zur Senkung des Verwaltungsaufwandes für Unternehmen geleistet worden – das hat ja schon mein Vorredner gesagt. Es handelt sich da immerhin um einen Betrag, das wiederhole ich noch einmal, von zwischen 300 und 400 Millionen € jährlich. Also wenn das für unsere Betriebe nicht wirklich ein Vorteil ist, dann weiß ich nicht.
Sehr optimistisch stimmt uns auch eine aktuelle Studie über die Nutzenpotenziale der elektronischen Rechnung: Danach gibt es ein gewaltiges Einsparungspotenzial. Unternehmer können nach dieser Studie Kosten in der Größenordnung von 1 bis 2 Prozent des Umsatzes einsparen, wenn die papiergebundenen Verfahren durch elektronische und automatisierte Prozesse ersetzt werden. Diese Investitionen rechnen sich für das Unternehmen innerhalb der Zeitspanne von zwischen einem halben Jahr und einem Jahr.
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