steuerlicher Sicht, seien es Verwaltungsvereinfachungen, seien es auch Verbesserungen zur Betrugsbekämpfung oder auch Änderungen im Finanzstrafrecht, die höhere Strafen nach sich ziehen.
Ich stimme mit Kollegen Pisec in einer Sache überein: dass es sich um 26 Steuer- und Abgabengesetze handelt. Aber dann ist es, glaube ich, mit der Übereinstimmung schon vorbei, da unsere Intentionen zu diesen gesetzlichen Änderungen sehr unterschiedlich sind.
Klar ist auch, dass es Novellierungen gibt, die sehr positive Effekte bringen, aber auch solche, die zu Kritik anregen. Bei einem Interessenausgleich, den diese Änderungen darstellen, ist es klar, dass sie für den einen mehr Positives beziehungsweise Negatives bringen als für den anderen.
Die Senkung der Steuerpauschalierung für LandwirtInnen wurde bereits erwähnt. Von Kollegin Kerschbaum wurde die Steuerlücke bei der Grunderwerbsteuer genannt. Zur Flugabgabe haben Kollegin Zwazl und Kollegin Kerschbaum sehr unterschiedlich argumentiert. Weiters wurde auch schon die Verwaltungsvereinfachung, gerade auch im Unternehmensbereich, angesprochen.
Zu Kritik regt aus meiner Sicht die sogenannte Montageregelung an. Es wird jetzt die Steuerbegünstigung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn sie ins Ausland fahren, eingeschränkt. Das kann aus meiner Sicht und aus der Sicht der Interessenvertretung nicht positiv bewertet werden. Wir wissen, dass es in dieser Regelung bestimmte Dinge gibt, die natürlich auch positiv gesehen werden – aus meiner Sicht nicht.
Zum Tabakmonopolgesetz: Es geht hier um ein flächendeckendes Netz, das zum Kampf gegen Schmuggel beiträgt, und darum, den Solidaritäts- und Strukturfonds für TrafikantInnen abzusichern, wozu es finanzieller Mittel bedarf, um einen Ausgleich zu schaffen. Dieses Gesetz hat in den vergangenen Jahren doch Menschen mit besonderen Bedürfnissen eine Beschäftigungsmöglichkeit geboten, was man nicht unerwähnt lassen sollte.
Die Lockerung des Bankgeheimnisses beziehungsweise die Amtshilfeleistung wurden ja auch bereits erwähnt.
Weiters geht es um Spenden und auch darum – auch das ist positiv zu bewerten –, dass Behindertensportdachverbände mit begünstigten Körperschaften gleichgestellt werden. Es ist positiv, dass wir da jenen unter die Arme greifen, die sonst nicht vom Glück begünstigt sind. – All das sind positive Beispiele.
Etwas möchte ich noch erwähnen: Wir wissen, dass es steuerliche Erleichterungen gibt und dass es einen Ausgleich dafür geben muss. Wir wissen aber auch, dass die kalte Progression dazu führt, dass es im Gegenzug doch zu einigem Kaufkraftverlust kommt. Und da meine Vorredner immer wieder gesagt haben, welche Wünsche die entsprechenden Berufsgruppen haben, was gesetzliche Regelungen, den Abgaben-, den Steuerbereich betrifft, möchte ich in diesem Zusammenhang mein Ersuchen an die Frau Ministerin richten, wo wir wahrscheinlich sehr weit auseinander liegen: Es ist wahrscheinlich unumgänglich, letztendlich vermögensbezogene Steuern einzuführen, um manchen Ausgleich zu schaffen, gerade was die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betrifft.
Wir stimmen diesem Gesetz zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
14.04
Präsident Georg Keuschnigg: Zu einer abschließenden Stellungnahme ist Frau Bundesminister für Finanzen Mag. Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.
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