BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 85

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dikatur aus Europa bekommen – und beim Kinder- und Unterhaltsabsetzbetrag vorge­nommen.

In das Körperschaftsteuergesetz wird ein ausdrückliches Abzugsverbot für die Grund­erwerbsteuer und Nebenkosten bei Schenkungen von Grund und Boden aufgenom­men.

Im Umgründungssteuergesetz wird eine Ausschüttungsfiktion bei Importverschmelzun­gen bezüglich Schwestergesellschaften erweitert beziehungsweise neu konzipiert. Das soll Missbrauch verhindern. Da waren doch manche zu kreativ im Hinblick auf die legistischen Vorgaben, und Kreativität, die die legalen Grenzen überschreitet, gehört eingedämmt – daher diese Regelungen gegen Missbrauch.

Im Umsatzsteuergesetz – das hat Bundesrätin Zwazl schon erwähnt – wird der elek­tronischen Rechnung Atem eingehaucht, das heißt, wir erwarten da insgesamt erhebli­che Einsparungen. Es ist ja bekannt, dass der Bund ein sehr großer Auftraggeber ist. Das heißt, die Rechnungen, die an den Bund gehen, können in Zukunft elektronisch, das heißt per E-Mail, übermittelt werden. Das hilft den Unternehmungen, führt aber auch in der Administration, der Kontrolle, bei Plausibilitätsprüfungen in der Finanzver­waltung zu erheblichen Vereinfachungen.

Wir haben im Hinblick auf unsere Pappenheimer – ich nenne Pappenheimer jene, die sich nicht in der Legalität befinden; alle anderen, die ihre Steuern sorgsam abgeben, sind Kunden des Finanzressorts, die anderen, die Hinterzieher und Betrüger, sind Pap­penheimer – einige Regelungen vorgenommen, um den Steuerbetrug und die -hinter­zie­hung hintanzuhalten.

Zudem erfolgt eine systemkonforme Angleichung des Vorsteuerabzugs von Unterneh­men, die ihre Umsatzsteuer nach der Ist-Besteuerung abliefern – auch eine Verwal­tungsvereinfachung und vor allem eine Eindämmung der zu großen Kreativität.

Das heißt, in Zukunft wollen wir verhindern, dass eine Großinvestition in einem Jahr zu erheblichen Vorsteuerabzügen und in den Folgejahren nicht mehr zu adäquaten Um­satzsteuerrückflüssen führt. Das heißt, da gehen wir den Weg, dass, wer sich einmal entscheidet, sich für einen längeren Zeitraum zu entscheiden hat.

Bewertungsgesetz für die Hauptfeststellung der land- und forstwirtschaftlichen Ein­heitswerte zum 1. Jänner 2014: Da haben wir maßgebende Parameter adaptiert. Die Bewertungen werden in Zusammenarbeit mit jenen Institutionen durchgeführt, die Da­tenmaterial haben. Wir haben festgelegt, dass wir als Finanz auf dieses Datenmaterial zugreifen können und mit der Landwirtschaftskammer dort zusammenarbeiten, wo wir empirische Erhebungen machen müssen.

Zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz: Es kann durch eine Beharrungsoption der Eintritt in die Versicherungspflicht, die sich aus der neuen Einheitswertfeststellung er­gibt, hinausgeschoben werden.

Bodenschätzungsgesetz: Es wird das Intervall der Überprüfung von 20 auf 30 Jahre verlängert, was eine Anpassung an die vorhandenen Ressourcen bedeutet.

Im Gebührengesetz werden die verschiedenen Gebühren für die Ausstellung von Waf­fendokumenten pauschal geregelt. Und im Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit wird es in Zukunft auch zu einer Pauschalgebühr kommen. Als weitere Vereinfachung können künftig alle in einem Monat abgeschlossenen Miet- und Pachtverträge in einer Anmeldung zusammengefasst werden.

Glücksspielgesetz: Da erfolgen technische und organisatorische Anpassungen für den Vollzug und die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels. Die Strafe wird im Übrigen von 22 000 auf 40 000 € erhöht.

 


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