Im Grunderwerbsteuergesetz werden Ausnahmen sowie Anpassungen vorgenommen, die im Zusammenhang mit der neuen Immo-Steuer stehen, denn das hängt ja auch zusammen.
Die Grunderwerbsteueranpassung im Hinblick auf höchstgerichtliche Erkenntnisse: Da werden wir ein Modell entwickeln, das verfassungskonform ist.
Im Versicherungssteuergesetz und Kraftfahrzeugsteuergesetz haben wir auf die Elektro-Hybrid-Autos Bedacht genommen und den Öko-Effekt steuerlich begünstigt. Die Kosten dafür liegen bei 4 Millionen €. Wir rechnen damit, dass es ab dem Jahr 2014 dann 5 Millionen € sein werden.
Die Flugabgabe: Da wird ein Tarif festgelegt, der im Hinblick auf den Flugverkehr Wettbewerbsgleichheit herstellt, denn die in der Nähe liegenden Flughäfen, die überwiegend von deutschen Flugzeugen angesteuert werden, haben im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit auch die Abgaben gesenkt. Und wir wollen doch nicht unsere Passagiere nach Deutschland lenken, sondern unsere Flughäfen nach wie vor attraktiv gestalten. Daher haben wir insbesondere beim Kurzstreckentarif und beim Mittelstreckentarif eine Änderung vorgenommen. Der Langstreckentarif steht nicht in diesem Ausmaß im Wettbewerb, daher haben wir uns dort gemäßigt bewegt, was die Flugabgabe betrifft.
Zum Neugründungs-Förderungsgesetz: Da wird das Antragsformular vereinfacht – wir sollen ja nicht nur monetär helfen, sondern auch den bürokratischen Aufwand möglichst einfach gestalten.
Im Stiftungseingangssteuergesetz wird der Befreiungstatbestand für die Zuwendungen von Todes wegen an das neue Kapitalbesteuerungsregime angepasst. Damit ist die Stiftung aus steuerlichen Überlegungen in keiner Weise mehr so attraktiv, wie sie es schon einmal war.
Die Stiftung hat in Österreich heute keine steuerliche Relevanz mehr, sondern ist eher dazu gedacht, Vermögen zusammenzuhalten, damit sie nicht zerfledern. Es werden fast keine Stiftungen mehr aus rein steuerlichen Überlegungen durchgeführt. Ich bedauere das sehr, aber das ist halt der Kaufpreis einer großen Koalition. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich bedauere es deshalb, weil es ein Standortnachteil ist. Früher waren die Regelungen hinsichtlich einer Stiftung ein Standortvorteil, das ist heute nicht mehr der Fall. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
In der Bundesabgabenordnung wird eine Ausfallshaftung für faktische Geschäftsführer oder Personen, die Einfluss auf die abgabenrechtliche Pflichterfüllung ausüben, normiert. Damit bekämpfen wir Missbrauch, weil wir doch sehr viele Scheingeschäftsführer haben, die dann außen vor sind, wenn wir uns beispielsweise die Abgaben holen wollen.
Im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz wird eine Ausdehnung beziehungsweise Flexibilisierung des finanzämterübergreifenden Personaleinsatzes ermöglicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist notwendig, dass wir beispielsweise bei Sonderkommissionen, wenn wir Großaktionen haben, die Ressourcen bündeln, aus mehreren Finanzämtern, und – auch, wenn es um Schwerpunktaktionen geht – diese Ressourcen aus den verschiedenen Finanzämtern gleichzeitig gemeinsam zum Einsatz bringen können.
Diese Flexibilität ist notwendig. Ich bedanke mich bei der Beamtenschaft dafür, dass sie Verständnis für diese Flexibilität zeigt.
Bei der NoVA endete der Bonus von maximal 500 € für Hybridautos und andere umweltfreundliche Antriebsmotoren mit August dieses Jahres. Wir haben das jetzt bis Ende Dezember 2014 verlängert.
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