BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 87

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Biersteuergesetz, Mineralölsteuergesetz, Alkoholsteuergesetz, Schaumweinsteuerge­setz und Tabaksteuergesetz: Da erfolgen Klarstellungen und werden die Bestim­mungen des Abfindungsregimes angepasst.

Das haben wir ganz gezielt vorgenommen, das sind also jene Steuern auf legale Dro­gen. Da wollen wir keine Verbilligung, sondern wir betreiben über die Steuer eben ei­nen fairen, sachgerechten Preis auf diese legalen Drogen wie Alkohol oder Tabak. Es soll kein Dumping eintreten, sondern wir wollen der Bevölkerung zeigen, dass es ge­rechtfertigt ist, Steuern einzuheben. Immerhin hat der Staat auch erhebliche Gesund­heitskosten in diesem Bereich zu tragen.

Tabaksteuer: Es wird die Mindestverbrauchssteuer-Belastung von Zigarillos an jene von Zigaretten angenähert. Im Tabakmonopolgesetz ist für Einkäufe der Trafikanten beim Großhandel, vom Großhändler für Zigaretten ab 1. Jänner 2013 bis 31. Dezem­ber 2015 ein Zuschlag vorgesehen. Es wird dann ein Solidaritäts- und Strukturfonds eingerichtet, mit dem wir die Strukturveränderungen der Kleinsttrafiken mitbegleiten, um soziale Härten auszugleichen. Sie wissen, meine sehr verehrten Damen und Her­ren, bei den Trafikanten handelt es sich auch um Behinderte, die diese Kleinsttrafiken führen, und die wollen wir nicht aufgrund des Wettbewerbs in ein soziales Loch schi­cken.

Ich bin eine marktwirtschaftlich orientierte Ministerin, aber wenn es sozial gerechtfertigt ist, müssen wir auch zu solchen Regularien greifen, um eben beispielsweise die behin­derten Trafikanten bei Strukturveränderungen zu unterstützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

Im Finanzstrafgesetz werden insbesondere Strafdrohungen angepasst und Strafbar­keitslücken geschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie erkennen jetzt die Vielfalt dieses Abga­benänderungsgesetzes, die Fülle der kleinen Schritte, die aber zu einer großen Novelle geführt haben – einerseits um die Bürger zu servicieren, andererseits um Missbrauch abzustellen und drittens um jene Steuereinnahmen zu lukrieren, für die ich mich hiermit herzlich bedanke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

14.22

14.22.27

 


Präsident Georg Keuschnigg: Frau Bundesministerin, herzlichen Dank für deine Stellungnahme.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen somit zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.22.538. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministe-
rin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (
1961 d.B. und 1978 d.B. sowie 8824/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir gelangen nunmehr zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Zehentner. Ich bitte um den Bericht.

 


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