BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 88

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Berichterstatter Robert Zehentner: Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. No­vember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelas­tungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird.

Der Beschlusstext liegt allen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. November 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Danke für den Bericht.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


14.24.03

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuseher! Wenn wir diesem Gesetzesantrag heute nicht zustimmen, so nicht deshalb, weil wir den einzelnen Projekten, die hinterlegt sind, quasi unsere Zustimmung verweigern, sondern das hat etwas andere Gründe. Dieses Gesetz ist notwendig, um – wie es heißt – die Planungssicherheit zu gewährleisten, und wird alle Jahre wieder um ein Jahr verlängert. Wir haben dasselbe schon letztes Mal gemacht.

Diese Planungssicherheit basiert eigentlich auf dem Rahmenplan für die ÖBB, in dem Fall Infrastrukturmaßnahmen und Investitionen, und ich sage, diese vermeintliche Pla­nungssicherheit ist nicht gegeben, weil genau dieser Rahmenplan, der zugrunde liegt, ständig geändert wird. Deshalb richtet sich meine Kritik auch nicht so sehr an das Fi­nanzministerium, das dieses Gesetz natürlich benötigt und zur Beschlussfassung bringen muss, sondern im Grunde genommen an das Infrastrukturministerium, weil dort genau das Gegenteil von Planungssicherheit der Fall ist.

Infrastruktur und Verkehrsinfrastruktur sind eine Investition in die Zukunft für unser Land und sind, gerade was die Eisenbahn betrifft, auch eine Investition in die Umwelt. Ich möchte als Beispiel nur den Koralmtunnel anführen. Letztes Jahr ist beschlossen worden, den Bau „auszudehnen“ – mit der Argumentation, er mache ohnehin erst Sinn in Kombination mit dem Semmering-Basistunnel. Das ist aufgrund budgetärer Nöte zwar nachvollziehbar, wenn man sagt, das Geld ist offensichtlich nicht vorhanden, al­lerdings ist das bei genauer Betrachtung ein Unfug, denn längeres Bauen kostet un­term Strich mehr Geld. Die Summe der Belastungen wird dadurch größer, und es kommt noch hinzu, dass der volkswirtschaftliche Nutzen erst später lukriert werden kann. Wenn ein Bauwerk sozusagen halbfertig eine Zeit lang steht, es bereits bezahlt ist und nicht wirksam und auch nicht teilwirksam wird, so ist das eine verlorene Inves­tition bis zur Gesamtinbetriebnahme.

Mit demselben Argument hätte man die jetzt feierlich in Betrieb genommene Inntal­strecke, die Zulaufstrecke zum Brenner Basistunnel, in der Vergangenheit überhaupt nicht bauen dürfen, denn diese Strecke entfaltet ihre Wirkung und ihre Sinnhaftigkeit auch erst im Zusammenhang mit dem Brenner Basistunnel, und bis dieser fertig ist, ist es noch ein weiter Weg.

Es fehlen sehr essenzielle Dinge. Ich möchte nur an den Future Business Austria Infra­strukturreport 2013 erinnern, wo von Dr. Hajek in repräsentativen Umfragen festgestellt worden ist (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter) – von Hajek, ja –, dass gerade ein hoher Bedarf an Güterumschlag-Terminals von der Straße auf die Schiene gegeben wäre, aber in der Realität hört man leider nur, dass kleine Umschlag-


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