BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 89

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Der Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben ist über die Periode bis zum Jahr 2016 an das zu erwartende nominelle Wachstum des Bruttoinlandsprodukts he­ranzuführen. Ab 2016 sollen die Gesundheitsausgabensteigerungen – ich betone „Stei­gerungen“ – nicht höher sein als das nominelle BIP, also das reale Wirtschaftswachs­tum plus der Inflation, wobei hier ein Wert von 3,6 Prozent für die Planungen ange­nommen wird. Daraus ergibt sich – und da sieht man die Größe der Reform – bis zum Jahr 2016 ein Kostendämpfungspotential von 3,43 Milliarden €, natürlich bei einer grundsätzlichen Kostenentwicklung von 22 Milliarden auf 28,6 Milliarden. Diese Kostendämpfungseffekte sollen durch Steigerung der Effizienz und Abbau von Rei­bungsverlusten, nicht aber durch Leistungskürzungen erreicht werden.

Bund, Länder und Sozialversicherung werden die gemeinsam vereinbarten Ziele lau­fend transparent überwachen, für Streitigkeiten ist eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Wir haben uns letztlich auch über die Aufteilung der Einsparungspotentiale einerseits zwischen Sozialversicherung und Ländern und andererseits auch unter den Ländern geeinigt.

In Summe, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist diese Gesundheitsreform mei­nes Erachtens ein Jahrhundertwerk. Ich weiß, man muss mit solchen Formulierungen vorsichtig sein, man darf auch nicht ins Pathetische abgleiten, aber wenn man sich vorstellt, wie viele Anläufe es gegeben hat, das Thema anzugehen, dann ist das, was nun erreicht werden konnte, tatsächlich ein großes Werk. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

In ihrer Form ist diese Gesundheitsreform nach Jahrzehnten der erste und dringend notwendige Durchbruch im hochsensiblen Gesundheitsbereich.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus Solisten wurde ein Orchester, und das nicht zum Selbstzweck, sondern zum Wohl der Patientinnen und Patienten, denn die ausgezeich­nete Qualität und Versorgung im medizinischen Bereich sowie die hohe Patientenzu­friedenheit stehen bei diesem Reformwerk natürlich absolut an erster Stelle. Die Re­form hat sich hohe Ziele gesetzt. Es geht uns Ländern auch darum, Spitalsambulanzen zu entlasten, patientenfreundlichere Ordinationszeiten zu erreichen, unnötige Mehr­fachbefundungen abzustellen sowie Versorgungssicherheit und Finanzierbarkeit unse­res ausgezeichneten Gesundheitssystems – gemessen im Welt- und Europaver­gleich – auch für die Zukunft sicherzustellen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet diese Reform auch mehr Transparenz und mehr Überschaubarkeit im System.

Es ist mir ganz besonders wichtig, festzuhalten, dass unser Gesundheitssystem mit dieser Reform schon gar nicht kaputtgespart, aber auch nicht in der Leistung herunter­gestuft wird, sondern im Gegenteil: Die Ausgaben und Investitionen werden in Zukunft nicht weniger, lediglich die anfallenden Kostensteigerungen sollen mit der Reform schrittweise gedämpft werden.

Ich möchte an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Spitä­lern, in den Kuranstalten, in den Therapieanstalten, in den Reha-Einrichtungen ein ganz besonderes Dankeschön sagen. Wir können Strukturen festlegen, wir können Gesetze machen, Budgets erstellen, aber die konkrete Arbeit wird von den Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern geleistet, die unsere Hochachtung haben für ihre Kom­petenz und für ihr Engagement, denn das ist kein leichter Beruf! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Dass die angegebenen Dämpfungspotentiale möglich sind, können wir in Oberöster­reich nach zweieinhalb Jahren Spitalsreform hundertprozentig unterschreiben. Die oberösterreichische Spitalsreform wird in den Jahren 2011 bis 2020 ein Kostendämp­fungspotenzial – das ist eine Einsparung durch Steigerungen – von 2,3 Milliarden € er­reichen. Ich habe heute Vormittag im Landtag im Gesundheitsausschuss den zweiten


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