BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 104

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tes Mayer.– Ich habe gesagt: In dem einen Bereich sind 20 000 und in dem anderen Bereich, der ja davon nicht so sehr betroffen ist, sind über 100 000 Personen tätig. Das ist eine große Berufsgruppe, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung sehr wichtig ist und die in einem funktionierenden Gesundheitssystem eine ganz we­sentliche Rolle spielt. Und diese Menschen werden jetzt durch dieses Gesetz in einem massiven Ausmaß brüskiert und zurückgestoßen. (Neuerlicher Zwischenruf des Bun­desrates Mayer.)

Es geht jetzt nicht gegen die Arbeiterkammer, die in vielen Bereichen wertvolle Arbeit leistet! Das ist nicht der Punkt. Die Grünen wollten zum Beispiel im Nationalrat, dass diese Registrierung im Gesundheitsministerium angesiedelt ist. Dort wurde aber argu­mentiert, dass das Gesundheitsministerium das nicht leisten könne und dort dafür nicht die Möglichkeiten und Ressourcen bestehen, in der Arbeiterkammer hingegen sehr wohl.

Wenn man sich die Entstehung des Gesetzes näher anschaut, dann sieht man, dass die Vorgangsweise doch zu kritisieren ist. Die Begutachtungsfrist betrug nur zwei Wo­chen. Der medizinisch-technische Dienst war im Ministerialentwurf enthalten, in der Regierungsvorlage dann aber nicht mehr, und er wurde erst aufgrund eines Abände­rungsantrags im Ausschuss wieder aufgenommen.

Ich meine, auch das ist eine Brüskierung und ein Übergehen dieser Gruppe! Ich kann schon verstehen, dass gegen Ende einer Legislaturperiode so etwas vorkommen kann und auch vorkommt, weil man noch schnell etwas erledigen will, was man schon länger vor sich herschiebt. Aber ich glaube, es ist gerade die Aufgabe des Bundesrates, wenn es passiert, dass im Gesetzwerdungsprozess eine so große Bevölkerungsgruppe über­gangen wird, zu sagen: Stopp! Das kann es doch nicht sein!

Ich denke, dass es – gerade im Hinblick darauf, was wir heute von Herrn Präsidenten Todt über die Aufgaben und die Aufwertung des Bundesrates gehört haben und dass Bundesräte in Hinkunft auch auf einem Wahlzettel stehen sollen und es diesbezügliche Vorzugsstimmenmodelle in einem Bundesland geben soll, damit so sichtbarer wird, was diese tun – gerade eine prinzipielle Aufgabe der Bundesräte ist, zu sagen: Dem Nationalrat ist ein Fehler unterlaufen, eine große Bevölkerungsgruppe, die wir vertre­ten, wurde brüskiert! – Auf diese Weise können wir dem Nationalrat die Gelegenheit geben, so etwas entsprechend zu reparieren.

Daher schlage ich vor: Schicken wir dieses Gesetz mit der Bitte an den Nationalrat zurück, die betroffene Bevölkerungsgruppe wirklich einzubinden und im Konsens mit dieser Gruppe eine entsprechende Formulierung zu entwickeln und dieses Gesetz in diesem Sinn zu reparieren! (Beifall bei den Grünen.)

In diesem Sinne möchten wir den Antrag stellen, gegen den Beschluss des Nationalra­tes vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen – das Gesundheitsberuferegister-Gesetz – er­lassen wurde und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wurde, Ein­spruch zu erheben.

Die Begründung: Die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der medizinisch-technischen Berufe sollen ein Berufsregister bekommen, das bei der Ar­beiterkammer angesiedelt ist. Die betroffene Berufsgruppe hat aber bereits ein eigenes Register aufgebaut – Gesundheit Österreich GmbH – und ist mit der vorliegenden Re­gelung in keiner Weise einverstanden. Sie wurde im Rahmen der Gesetzwerdung nicht entsprechend eingebunden, das heißt, es wurde im Nationalrat explizit gegen die Wün­sche dieser Berufsgruppe entschieden.

Wir stellen daher den Antrag, das zurückzuverweisen, und zwar sowohl für Tagesord­nungspunkt 13 als auch für Tagesordnungspunkt 14, weil sich im Tagesordnungs-


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