BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 103

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Der zweite Punkt, den wir heute noch behandeln, ist die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes. In diesem Berufsrecht werden durch den vorliegenden Be­schluss Anpassungen an die gelebte Praxis vorgenommen.

Wie wir wissen, werden 80 Prozent der zu Pflegenden zu Hause von ihren Angehöri­gen gepflegt, und es ist für mich daher sehr erfreulich, dass die Möglichkeit der Schu­lung und Unterweisung von pflegenden Angehörigen durch diplomiertes Personal nun gesetzlich geregelt wird, denn in der Praxis würde die Pflege zu Hause nicht funktionie­ren, wenn die Angehörigen nicht mit anpacken und pflegerische Tätigkeiten überneh­men würden. Und wer kann diese Unterweisung und Schulung besser vornehmen als unsere geschulten Pflegekräfte? Die Ärzte haben dazu nämlich sicherlich nicht die nö­tige Zeit und meist auch nicht die pflegerische Erfahrung.

Wir stimmen daher sehr gerne zu, weil es hiebei um eine Verbesserung in der Primär­versorgung unserer Bevölkerung geht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.00


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


13.01.01

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Sehr geehrtes Präsidium! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen sowie Zuseher, so wir welche haben! (Bun­desrat Mayer: Wir haben welche!)

Was ist in diesem Bereich geschehen? Ich glaube auch, dass es notwendig bezie­hungsweise sinnvoll ist, dass es ein entsprechendes Berufsregister für diesen Bereich gibt. An einem solchen Register wird ja schon sehr lange gearbeitet, und zwar vom Verband der medizinisch-technischen Dienste und vom Gesundheits- und Krankenpfle­geverband. Es wurde über die Jahre hinweg fleißig und fachgerecht daran gearbeitet, eine Registrierung auf die Füße zu stellen, in welcher Ausbildung, Weiterbildung, Fort­bildung dokumentiert sind, und es besteht auch das Engagement, das weiter voranzu­treiben.

In diesem Zusammenhang wurde bedeutende Arbeit geleistet, und zwar sehr viel auch ehrenamtlich, um eine Grundlage zu schaffen, die es auch dem Konsumenten möglich macht, eine entsprechende Auswahl zu treffen.

Wichtig ist das vor allem für die Menschen, die ihre Dienste im selbstständigen Bereich anbieten. Für die Menschen, die in Angestelltenverhältnissen an Kliniken, in Labors und so weiter arbeiten, wird eine solche Registrierung hingegen bei Weitem nicht diese Bedeutung haben, weil sie ja ihre Ausbildung sozusagen nicht auf dem Markt anbieten müssen. Diesfalls braucht der Konsument ja nicht die Information und den Schutz, die er braucht, wenn er eben auf dem Markt einen Physiotherapeuten sucht.

Allerdings ist für mich klar, dass sich insbesondere diese Berufsgruppe nicht wirklich vertreten fühlt, wenn dieses Register bei der Arbeiterkammer angesiedelt ist. Dieje­nigen, die das höchste Interesse an einem solchen Register haben, stehen nämlich eher der Wirtschaftskammer nahe, und es kam auch sehr deutlich in den E-Mails, die wir alle erhalten haben, zum Ausdruck, dass sich diese große Berufsgruppe wirklich übergangen und von der Arbeiterkammer nicht vertreten fühlt. – Ich glaube, dieser Vor­wurf ist mehr als berechtigt.

Übrigens sieht man in diesem Fall ganz schön, dass der Cyberspace mittlerweile etwas sehr Reales und ein großer öffentlicher Raum ist, in dem sich solche Dinge abspielen.

Die Berufsgruppe, über die wir jetzt reden, ist eine sehr große Berufsgruppe, im MTD-Bereich sind 20 000 Menschen und im Bereich der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind über 100 000 Menschen tätig. (Zwischenruf des Bundesra-


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