BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 102

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Es wird ja bereits seit 14 Jahren über die Registrierung der Gesundheitsberufe verhan­delt. Ich denke, da waren sehr viele dabei, nicht nur ein roter Minister und die Arbeiter­kammer. Alle, die an den Verhandlungen beteiligt waren, sind und waren sich einig, dass die Registrierung aus Qualitätsgründen notwendig ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Die Arbeiterkammer ...! – Bundesrat Krusche: Nur die Betroffenen nicht!) Es ist ja im Regierungsprogramm von 2008 festgehalten, dass diese langjährige Forderung umge­setzt wird. Österreich ist eines der letzten Länder, in denen dies umgesetzt wird.

Wir haben in den letzten Wochen, wie der Kollege schon gesagt hat, einige E-Mails be­kommen. Es waren genau 81 an der Zahl. Es gibt 20 000 Mitglieder der medizinisch-technischen Berufe in Österreich. 90 Prozent davon arbeiten in einem Dienstverhältnis und sind jetzt schon bei der Arbeiterkammer registriert. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Im persönlichen Gespräch und auch im E-Mail-Verkehr hört man von manchen Vertre­tern, wenn man ihnen die richtigen Argumente bringt, wie das wirklich ist: dass sie sich gar nicht so damit auseinandergesetzt haben, was diese Registrierung überhaupt be­deutet. Ich denke schon, dass es Massen-Mails waren, denn in allen Mails waren die gleichen Textbausteine drinnen. Ich denke, dass das schon organisiert war.

Die Frage, wer die Registrierung vornimmt, hat alle Beteiligten beschäftigt und auch die Regierung schwer beschäftigt. Die Entscheidung ist ganz bewusst auf die Arbeiterkam­mer gefallen, denn es soll keine Zersplitterung der Berufsgruppen geben, sondern eine Registrierung in einer großen Organisation, die das Know-how und auch die entspre­chenden strukturellen Möglichkeiten hat.

Es soll in Zukunft eine verbindliche Registrierung für alle nicht ärztlichen Gesundheits­berufe, der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der medizinisch-technischen Berufe sein. Es geht darum, die Qualität zu stärken, die Qualität zu sichern und damit die Berufsgruppen in den Gesundheitsberufen zu stärken.

Für die Patientinnen und Patienten ist damit sichergestellt, dass derjenige, der vorgibt, eine Ausbildung zu haben, diese auch hat. Eine unabhängige Stelle wird das Vorliegen dieser Ausbildung, die Zuverlässigkeit und die regelmäßige Fortbildung überprüfen. Diese Information ist dann durch das öffentliche Register für jedermann und jedefrau einsehbar und kontrollierbar.

Die MTD-Gesellschaft hat das bisher auf freiwilliger Basis gemacht. Sie hat auch kei­nen öffentlichen Auftrag erhalten. Sie ist ein privater Verein und eine Interessenvertre­tung der medizinisch-technischen Berufe.

Die Arbeiterkammer hingegen hat Behördenfunktion und ist gesetzlich abgesichert. Es ist der Datenschutz gesichert. Es besteht österreichweit ein flächendeckendes Netz. Sie ist eine Trägerorganisation, die das erforderliche Wissen hat und nicht von den Schwankungen der Mitgliederzahlen abhängig ist. Sie hat eine gesetzliche Bestands­garantie, es gibt sie bereits seit 1920. Unserer Meinung nach ist sie daher für die Re­gistrierung bestens geeignet.

Geplant ist, dass die Aufnahme in das Register die Voraussetzung für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit wird. Soweit mir ersichtlich war, führt in Österreich kein Verein eine Liste, aus der sich rechtliche Pflichten und Rechte ableiten lassen.

Selbstverständlich ist vorgesehen, einen Registrierungsbeirat zu machen, wo die Be­rufsgruppen ihr fachliches Wissen einbringen können. Die Bundesarbeitskammer wird mit einer hoheitlichen Aufgabe im übertragenen Wirkungsbereich des Gesundheitsmi­nisteriums betraut. Die Aufgabe der Registrierung erfüllt sie also als verlängerter Arm des Ministeriums und nicht als gesetzliche Interessenvertretung. Daher sind wir der An­sicht, dass die Registrierung bei der Arbeiterkammer richtig ist.

 


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