BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

schenrufe) –, ist klarerweise nur ein Zufall. Es ist nur ein Zufall, denn dieses Gesetz ist ja bereits von langer Hand geplant, und ein Schelm wäre, wer hier Schlechtes denkt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Stadler: Da müsst ihr lachen!) – Ihr müsst lachen, ja!

Es sind hier auch viele Freiberufler ... (Bundesrat Stadler: Die Zeit, die du im Aus­schuss sitzt, sind für dich leere Kilometer! Das muss man sagen! Leere Kilometer!) – Ich gehe auf deine unqualifizierten Zwischenrufe gar nicht ein, Kollege Stadler! (Bun­desrat Mayer: Das wurde im Ausschuss genau erklärt! Du hast nicht zugehört im Aus­schuss! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Viele Freiberufler – nicht nur natürlich – sind davon betroffen, und die finden in der Arbeiterkammer natürlich nicht unbedingt ihre Vertretung. Die wird ihnen quasi umgehängt. (Bundesrat Stadler: Hast du die Rede am Montag schon geschrieben, oder? Haben sie dir die Rede am Montag schon geschrieben?)

Bedenklich ist und nichts Gutes vermuten lässt auch ein entsprechendes Schreiben oder ein Flugblatt, das die Arbeiterkammer Wien bereits im März herausgegeben hat. Ein kostenloses Service für Arbeiterkammermitglieder wird in diesem Zusammenhang angeboten – ich zitiere –:

„In das Register werden neben Daten zur Person und der Art der Berufsausübung auch Ihre Ausbildung und alle absolvierten Fort-, Weiter- und Sonderausbildungen auf­genommen. Die Registrierung ist für alle AK-Mitglieder kostenlos. Lediglich für den be­antragten Berufsausweis ist eine Gebühr zu entrichten. Freiberuflich Tätige haben ei­nen Kostenbeitrag zu entrichten.“

So viel zur viel zitierten sozialen Gerechtigkeit der SPÖ! – Das zum ersten Gesetz; las­sen Sie mich ganz kurz noch auf das zweite eingehen!

Auch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wird unsere Zustimmung nicht fin­den. Ein wesentlicher Punkt ist der, dass gewisse Tätigkeiten, die bisher Ärzten vorbe­halten waren, nach einer entsprechenden Unterweisung durch diplomierte Pfleger auch von Laien vorgenommen werden dürfen. Es heißt, es soll die geübte Praxis oder weit­gehend geübte Praxis faktisch legalisiert werden. Es gibt da aber einiges, das uns zu weit geht, beispielsweise auch das Legen von Magensonden, das dazugehört.

Es ist auch die Frage der Haftung für mich durchaus nicht geklärt. Es steht zwar drin, dass der Laie die Verantwortung für die Tätigkeit und die diplomierte Pflegeperson die Verantwortung für die Durchführung der Schulung hat, wenn man aber fragt, wie das genau aussieht – auch im Ausschuss –, dann wird lapidar einfach auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch verwiesen.

Es gibt da schon Bedenken. Was ist in dem Fall, dass etwas schiefgeht und der Laie dann über den Pfleger, der ihn ausgebildet hat, sagt: Das hat er mir nie gesagt!? Da mag es durchaus zu bedenklichen Rechtsstreitigkeiten kommen. Die Dokumentation dieser Schulungen – wie wurden sie durchgeführt?, von wem?, in welchem Umfang? – ist uns zu wenig geklärt, und die Tätigkeiten gehen uns auch zu weit. Deshalb gibt es von uns keine Zustimmung zu diesen beiden Vorlagen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.55


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Köberl. – Bitte.

 


12.55.18

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wie immer haben wir ein schwarzes Weltbild der FPÖ gehört. (Bundesrat Krusche: Nein, ein blaues! – Weitere Zwischenrufe.) Da weiß man jetzt gar nicht, wo man überall dagegensprechen soll.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite