Der Gesundheitsausschuss hat auch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.
12.46
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher zu Hause! Das erste Gesetz, mit dem wir uns im Rahmen dieser Debatte beschäftigen, ist die Registrierung der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe. Das ist etwas, was grundsätzlich positiv zu bewerten ist, im Interesse der Qualitätssicherung.
Aber damit hört sich der Spaß auch schon auf, denn die Art und Weise, wie dieses Regierungsübereinkommen umgesetzt wird, ist als mehr als bedenklich einzustufen. Es beginnt schon einmal mit Einschränkungen auf Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe nach GuKG und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste gemäß MTD-Gesetz. Beispielsweise Sanitäter, Assistenzberufe, medizinische Masseure und Heilmasseure werden davon nicht tangiert.
Die Krönung des Ganzen ist aber die vorgesehene Registrierung bei der Arbeiterkammer. Dies geschieht mit dem Argument, es müsse eine überbetriebliche gesetzliche Interessenvertretung sein. Mit diesem Argument werden die bisherigen Bemühungen der MTD-Austria, die ja bereits mit dem Aufbau eines solchen Registers begonnen hat – man kann so sagen –, zunichte gemacht.
Logischerweise kommt für Sie als sozialdemokratischen Minister dafür nur die Arbeiterkammer in Frage. Als gelernter Österreicher drängt sich natürlich auf: Hätten wir einen ÖVP-Gesundheitsminister, dann wäre es wahrscheinlich die Wirtschaftskammer, die damit betraut wird. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich sage nur: Schade, dass wir kein Salzamt mehr haben, das wäre wahrscheinlich genauso gut geeignet. (Bundesrat Stadler: Du passt im Ausschuss wirklich nicht auf! – Weitere Zwischenrufe.)
Man gibt ja auch offen zu (Bundesrat Stadler: Das beweist es ja immer wieder, dass wir das schon sieben Mal gesagt haben! Sieben Mal haben wir es dir schon gesagt!), dass es keinerlei fachliche Kompetenz seitens der Arbeiterkammer gibt, dieses Register zu führen. Alibihalber hat man auch noch festgelegt, dass die Homepage, auf der diese Daten veröffentlicht werden sollen, unabhängig von der Arbeiterkammer auftreten soll. Es soll sozusagen niemand merken, dass da eigentlich die Arbeiterkammer dahintersteckt.
Es ist schon ein beachtlicher Proteststurm der Betroffenen entfacht worden, in zahlreichen E-Mails (Rufe bei der SPÖ: 83!), aber das waren nicht nur unreflektierte und kopierte Massen-E-Mails, sondern durchaus umfangreiche und fundierte Stellungnahmen. Ich darf beispielsweise nur auf die Stellungnahme des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes verweisen, der sich sehr detailliert und sehr fundiert mit dieser Problematik auseinandergesetzt hat. Aber es wird hier über die Betroffenen, ohne ihre Ängste, ohne ihre Befürchtungen anzuhören oder auf sie einzugehen, einfach drübergefahren!
Dass natürlich böse Zungen behaupten, dass es sich in Wirklichkeit um eine Versorgungsaktion für die Ex-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller handelt – das ist auch in den Medien kolportiert worden (Bundesrat Stadler: Du bist ein Spaßvogel! – weitere Zwi-
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