Hinsichtlich dieses Schreibens verweise ich ebenfalls auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Vorschlag für eine Nominierung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
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