BundesratStenographisches Protokoll825. Sitzung / Seite 116

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

abgegebene Stimmen: 55

davon: Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 41

abgelehnt.

Der Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

TO-Punkt 3: Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstge­setz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landes­lehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bun­des-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensions­gesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bun­des-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Auslands­zulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz 2004, das Bun­des-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Poststrukturge­setz, das Rechtspraktikantengesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wer­den (Dienstrechts-Novelle 2013) (41/A und 8 d.B. sowie 9129/BR d.B.)

TO-Punkt 4: Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (40/A und 9 d.B. sowie 9130/BR d.B.)

Die Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag Beilage 3/1 EA ein; dazu wird eine namentliche Abstimmung verlangt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung: 14.04 – 14.07 Uhr

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 3: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 3/1 EA wird in namentlicher Abstimmung

abgegebene Stimmen: 55

davon: Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 41

abgelehnt.

Zu TO-Punkt 4: Berichterstattung: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit),

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (und zwar mit der erforder­lichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

TO-Punkt 5: Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsge­setz 1996 geändert werden (2 d.B. und 10 d.B. sowie 9126/BR d.B.)

TO-Punkt 6: Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend Verein­barung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über das Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“ (3 d.B. und 11 d.B. sowie 9127/BR d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite