BundesratStenographisches Protokoll826. Sitzung / Seite 48

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

schluss profitieren –, mit dem wir auf der anderen Seite aber auch unsere Ziele, was den Staatshaushalt anlangt, einhalten können.

Wir haben daher gesagt, wir wollen um durchschnittlich 1,88 Prozent von März 2014 bis inklusive Februar 2015 anheben. Man könnte jetzt lange diskutieren: Sind 1,7 Pro­zent besser oder 1,88 Prozent? Langfristig gesehen sind natürlich – ich glaube, da brauchen wir nicht lange herumzureden – 1,88 Prozent besser, weil so das Niveau auch für die nächsten Gehaltsabschlüsse entsprechend angehoben wird. Wir haben, das wurde schon gesagt, eine Verteilung gefunden, bei der die niedrigen Einkommen eine entsprechend höhere Anhebung haben, also 2,41 Prozent, und die höchsten Einkommen, jene der Sektionschefs, 1,55 Prozent.

Wir haben auch geschaut, dass die Medianeinkommen, die durchschnittlichen Einkom­men, über 2 Prozent liegen, und wir haben festgelegt, dass auch die Zulagen um 2,02 Prozent angehoben werden. Für das Jahr 2015 haben wir vorgesehen, dass wir von März 2015 bis Ende 2015 um die Inflationsrate, plus 0,1 Prozent, anheben. Basis für diese Inflationsberechnung sind das letzte Quartal 2013 und die drei ersten Quartale 2014.

Noch eine Anmerkung zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Herbert: Die Inflation betrug im Oktober 1,5 Prozent, im November 1,5 Prozent und im Dezember 1,9 Prozent. Also wenn man da den Durchschnitt rechnet, sind wir ungefähr bei 1,6 Prozent. Die Tendenz bei der Inflation ist jedenfalls nach den Prognosen der Wirt­schaftsforscher ausgehend von 1,9 Prozent nicht steigend, sondern sinkend; denn die Prognose vom WIFO für das Jahr 2014 ist 1,7 Prozent, und das ist bekanntlich weniger als 1,9 Prozent. Also wenn die Prognose von 1,7 Prozent hält, dann legen wir dort jedenfalls 0,1 Prozent drauf.

Wir haben noch ein Ziel verfolgt, nämlich wiederum möglichst Homogenität zwischen Bundesbediensteten, Landesbediensteten und Gemeindebediensteten zu erreichen. Das war natürlich nicht durchgängig möglich; denn bevor wir abgeschlossen haben, hat Vorarlberg schon einen Gehaltsabschluss vorgenommen. Aber für die restlichen Bundesländer haben wir es gemacht.

Wir haben auch eine zusätzliche Vereinbarung für die Gemeindebediensteten getrof­fen, nämlich dass die sich dem anschließen, was wir vereinbart haben – der Vertreter der Gemeindebediensteten ist die ganze Zeit mit am Tisch gesessen –, dass aber für die Gemeindebediensteten eine andere Staffelung möglich ist, nämlich eine Anhebung um 2,3 Prozent bis zu ungefähr 2 700 € und dann ein Deckel von ungefähr 62 €.

Insgesamt glaube ich, es war eine sehr intensive Verhandlungssituation – durchaus auch kräfteraubend, das muss ich schon zugeben –, aber am Ende haben wir ein konsensuales Ergebnis erzielt. Ich glaube, das ist ganz besonders erfreulich. Dafür bin ich nicht nur meinen Mitverhandlern, sondern natürlich auch den Vertretern der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten sehr dankbar.

Natürlich gibt es noch viele weitere Punkte, die im Bereich des Dienstrechtes zu ver­handeln sind. Frau Dr. Reiter hat schon das Kippen der Gehaltskurve genannt. Genau das haben wir beim LehrerInnendienstrecht gemacht, nämlich die Gehaltskurve gekippt, die einzelnen Sprünge dazwischen weniger gemacht. Das ist auch ein Ziel, das wir uns für diese Legislaturperiode vorgenommen haben.

Aber ich bitte um Verständnis: Bei Gehaltsverhandlungen auch eine große Dienst­rechts­reform – und das wäre das – mit zu verhandeln, das geht sich beim besten Willen nicht aus. Aber das Ziel ist auch so im Regierungsabkommen definiert, dass wir


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite