BundesratStenographisches Protokoll826. Sitzung / Seite 49

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die rechtliche Basis für ein modernes zukünftiges Dienstrecht schaffen wollen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Dr. Reiter.)

15.50


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Jenewein zu Wort gemeldet. Herr Bundesrat, du kennst die ent­sprechenden Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


15.50.28

Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Meine Damen und Herren! Bundesrat Edgar Mayer hat in seinem Redebeitrag behauptet, die Begrifflichkeit Budgetloch sei eine Erfindung der FPÖ gewesen.

Ich berichtige tatsächlich: Tatsächlich hat am 8. November 2013 erstmals der WIFO-Chef Karl Aiginger von einer Lücke im Budget gesprochen und bezog sich dabei auf eine Aussage des Vorarlberger Landeshauptmannes Wallner, wonach bis zum Ende der Legislaturperiode ein Budgetloch in der Größenordnung von 30 Milliarden € bis 40 Milliarden € auf die Republik wartet. – Danke schön.

15.51

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort. – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrats erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 29. Jänner 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 29. Jänner 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landesvertragslehrer­per­sonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonen­gesetz geändert werden.

Ich ersuche abermals jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu er­heben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.52.094. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2014 betreffend ein Bundesge­setz zur authentischen Interpretation des § 13a Abs. 2 Tabakgesetzes 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008 (112/A und 19 d.B. sowie 9133/BR d.B. und 9138/BR d.B.)

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte um den Bericht.

 


15.52.24

Berichterstatter Josef Saller: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föde-


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