BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 40

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Ein zweiter Bereich, wo wir eine Initiative gesetzt haben, ist die Situation der Minder­heiten. Wir haben ganz bewusst Minderheitenbeobachter in die Ukraine geschickt. Diese durften nicht auf die Krim, sie haben sich aber dennoch einen Überblick über die Situation verschaffen können. Sie haben in einem Bericht festgehalten, dass die Situation der Minderheiten in der Ukraine nicht bedenklich ist und dass es auch keinen Grund zur Sorge um die russischsprachige Minderheit in der Ukraine gibt. Sie konnten leider Gottes nicht auf die Krim vorrücken, haben aber durchaus ein Gespräch mit Angehörigen von Krimtataren und Vertretern von Krimtataren außerhalb der Krim geführt und leider Gottes feststellen müssen, dass sie die Situation der Krimtataren als durchaus besorgniserregend einstufen würden.

Der dritte Punkt, den wir vereinbart haben, und ich glaube, der ist auch sehr ent­scheidend, war die Anrufung der Venedig-Kommission zum Referendum auf der Krim. Wie schon ausgeführt, ist die Stellungnahme da sehr eindeutig ausgefallen.

Der vierte Punkt, den wir vereinbart haben, ist die Unterstützung der Ukraine, was die Qualität der Gesetze betrifft. Auch das, glaube ich, ist ganz entscheidend. Und so bin ich froh, dass der Europarat Expertise zur Verfügung stellt, um die Qualität der Ge­setze zu verbessern. Diese Initiative ist vom Parlament, aber auch vom Justizminis­terium dankend aufgenommen worden.

Der letzte Punkt, den wir vereinbart haben, und auch der, glaube ich, ist für eine langfristig positive Situation der Ukraine entscheidend, ist die Verfassungsreform. Auch da arbeitet der Europarat mit und stellt Expertise zur Verfügung. Die Arbeiten daran haben bereits begonnen.

Über unsere Vorsitztätigkeit hinaus haben wir aber auch versucht, die Meinung in der Europäischen Union mitzugestalten. Wir haben uns da stets, und ich werde das weiter­hin tun, dafür ausgesprochen, möglichst lang auf Gespräche zu setzen. Wir haben uns zwar nicht gegen Sanktionen verwahrt, aber wir haben stets betont, dass Sanktionen die letzte Möglichkeit sein sollten. Der Plan der Staats- und Regierungschefs sieht vor, dass die Wirtschaftssanktionen die potenziell dritte Stufe sind, und ich glaube, wir alle sollten diese Wirtschaftssanktionen nicht herbeisehnen, denn so viel steht fest: Sie hätten sicherlich ihre Wirkung in Russland, aber sie würden auf der anderen Seite auch uns direkt treffen. (Bundesrätin Kurz: Genau!)

Wir haben nach wie vor die Hoffnung, dass es eine friedliche Lösung in der Ukraine gibt. Das positive Signal ist, dass sich auch Russland nun auf Verhandlungen im Rahmen einer Kontaktgruppe eingelassen hat. Das negative Signal ist, dass die Tendenzen in der Ostukraine sehr negativ sind. Es gibt sehr viele Demonstranten, die von russischer oder zumindest russischsprachiger Seite bezahlt werden, 7 € am Tag dafür bekommen, dass sie demonstrieren gehen, Gebäude besetzen und für Unruhe im Osten der Ukraine sorgen.

Insofern gibt es positive und negative Entwicklungen zugleich, und wir werden in den nächsten Wochen sehen, ob eine friedliche Lösung möglich ist. Wir tun jedenfalls alles, um solch eine Lösung zu erreichen.

Der dritte Punkt, wo wir neben der Tätigkeit im Europarat und neben dem sich Ein­bringen in der Europäischen Union eine Möglichkeit haben, einen Beitrag zu leisten, ist natürlich auch im bilateralen Kontakt mit der Ukraine. Wir haben ganz bewusst einen Beitrag geleistet, was Know-how im Neutralitätsbereich betrifft. Die Ukraine ist an uns herangetreten, weil es selbstverständlich neben der Idee eines potenziellen NATO-Beitritts auch in der Ukraine Ideen in Richtung einer Blockfreiheit, einer Bündnisfreiheit oder vielleicht sogar einer Neutralität gibt. Da liefern wir gerne Know-how und sind in engem Kontakt mit der Ukraine.

 


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