BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 173

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Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


18.58.30

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Bun­desrat Füller: Bitte keine Schwarzarbeitsdebatte!) – Keine Angst, es kommt keine Schwarzarbeitsdebatte.

Herr Kollege Schmittner! Mir hat es wirklich den Magen umgedreht. (Bundesrat Schmittner: Ich hoffe, Sie haben nichts gegessen vorher!) – Ist, glaube ich, auch besser so. Wissen Sie, ich glaube, wir alle haben unsere unterschiedlichen ideologi­schen Zugänge, aber das Fundament sollte immer die Wahrheit sein, egal welcher politischen Couleur man angehört.

Wenn Sie hier herauskommen und das von sich geben – und ich versuche in den meisten Fällen wirklich, die Person vom Inhalt zu trennen –, bin ich einerseits froh, dass Sie diese Möglichkeit haben, denn dann wissen die ZuseherInnen zu Hause, was sie zu wählen haben und wer ihre Vertreter sind. Das ist mir lieber, als dass Menschen mit diesem Gedankengut in irgendwelchen Hinterzimmern und Kellern das von sich geben und die Leute den Blödsinn auch noch glauben.

Hier herinnen haben wir nämlich die Möglichkeit, etwas klarzustellen. Ich möchte jetzt auf die Punkte, die Sie angesprochen haben, replizieren. Sie haben nämlich suggeriert, dass EU-Bürger nach Österreich kommen können und gleich Anspruch auf Sozial­leistungen, Arbeitslosengeld oder Sonstiges haben. (Bundesrat Schmittner: Erleich­tert!) – Bitte?

Ich möchte etwas festhalten, damit der Herr Bundesminister nicht so viel richtigstellen muss: Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern ist ein Kernelement der EU und des Bin­nen­marktes. EU-Bürger haben das Recht, sich überall in der EU unter gleichen Bedingungen wie Inländer um einen Job zu bewerben. Es gibt aber kein EU-Recht, wo allein mit dem Aufenthalt in einem anderen EU-Land ein Anspruch auf Sozialleistungen verknüpft ist.  Na, da schau her! Ganz im Gegenteil: Die Freizügigkeitsregeln sehen vor, dass jedes Land bei Missbrauch der Freizügigkeit eine Abschiebung und ein Wie­dereinreiseverbot verhängen kann. In Österreich, im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern, müssen sich selbst EU-Bürger bei der Fremdenpolizei melden. Wenn sie dann keinen Job haben oder den Job verlieren, dann haben sie einen Anspruch auf Unterstützung, und das maximal für die Dauer von 6 Monaten.

Das heißt, unter bestimmten Bedingungen haben EU-Bürger auch Anspruch auf Sozialleistungen. Das stimmt. Aber der Anspruch auf Sozialleistung setzt voraus, dass man einer Beschäftigung nachgegangen ist. Das heißt, es kann nicht irgendwer aus Rumänien, Bulgarien oder sonst woher kommen und gleich einen Antrag auf Sozial­hilfe stellen. Das geht nicht, und das gibt es nicht. Erst nach einem Daueraufenthalt von fünf Jahren haben sie einen Anspruch. Einen Anspruch auf die Mindestsicherung haben EU-Bürger schon, allerdings nur, wenn sie in einer Notsituation sind, aber dann müssen sie auch gewillt sein, eine Arbeit anzunehmen. Wenn sie das nicht machen, können sie auch wieder des Landes verwiesen werden, wenn sie keinen Nachweis über ein ausreichendes Einkommen – das ist die Mindestsicherung in der Höhe von circa 850 € – vorlegen können.

Auf Arbeitslosengeld haben sie nach 52 Wochen, in denen sie eingezahlt haben, Anspruch, genauso wie jeder andere Arbeitnehmer in Österreich, der einer Beschäf­tigung nachgeht. Dann gibt es noch eine Statistik darüber, wie viele Österreicher Arbeitslosengeld beziehen und wie viele EU-Bürger und wie viele davon wiederum rumänische oder bulgarische Staatsangehörige sind. Nur in aller Kürze: Das sind


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