BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 103

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Ansprechen möchte ich aber auch manche Nachrichtenformate. Die Befragungen von Politikern werden oft in einer Art und Weise durchgeführt, die nicht sehr gut für die Politik ist. Das passiert oft in einer sehr gehässigen Art und Weise, in einer Form, dass grundsätzlich Fehlverhalten vorgeworfen wird, und das trägt dazu bei, dass das Bild der Politiker in der Öffentlichkeit, das laut Umfragen ja nicht das beste ist und durchaus vom ORF bestimmt wird, eben so ist, wie es ist.

Ich denke, da gibt es Verbesserungspotenzial, da könnte man durchaus oft mehr Objektivität an den Tag legen. Denn so schlecht kann es in Österreich nicht sein: Wenn wir laut Statistik gemessen an der Wirtschaftskraft pro Kopf das zweitreichste Land in Europa sind, dann können ja nicht alle Vertreter in diesem Land so schlecht sein.

Was mir in diesem Bericht fehlt, ist ein Finanzbericht. Es wurde angesprochen, Gene­raldirektor Wrabetz sagt, der ORF wäre der einzige öffentlich-rechtliche Sender, der positiv abschließen kann. Das ist nicht so. Auch in Deutschland hat der öffentliche Bereich durchaus einen positiven Abschluss, und das hat dazu geführt, dass die Gebühren gesenkt wurden. Dort zahlt man mittlerweile nur mehr 17 € pro Monat, in Österreich liegen wir bei 23,20 €; damit sind wir an vierthöchster Stelle in Europa. Ich denke, da gibt es Potenzial für eine Entwicklung nach unten, denn offensichtlich haben diese hohen Gebühren auch zu Leichtsinnigkeiten bei Ausgaben geführt. Der Rechnungshofbericht weist ja aus, dass die Durchschnittsgehälter im ORF bei Weitem höher sind als die Durchschnittsgehälter in der Branche allgemein.

Ich meine, dass es auch nicht sein muss, dass ein Vorstand mehr verdient als ein Minister in Österreich. Ich habe gar kein Verständnis dafür, dass die Geschäftsführer der GIS, der eintreibenden Gesellschaft, 12 000 € im Monat verdienen. Das sehe ich in keinem Zusammenhang zu der Verantwortung, die sie eigentlich beim Eintreiben dieser Gelder haben.

Da ist es, so denke ich, gut, dass Generaldirektor Wrabetz Finanzvorstand Grasl beigestellt wurde. Er hat ja in den letzten Verhandlungen mit der Belegschaft einen neuen Kollektivvertrag ausverhandelt, in dem es eine flachere Gehaltskurve, weniger Zuschüsse zu den Betriebspensionen und langsamere Vorrückungen gibt. Ich meine, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es müssen aber noch mehrere Schritte geschehen, damit auch wir eine Gebührensenkung ins Auge fassen können, damit der ORF auch in Zukunft immer von der Bevölkerung getragen wird.

Nun zum Kernauftrag des ORF und zum ORF-Gesetz. Im ORF-Gesetz steht:

„Zweck der Stiftung ist die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages des Öster­reichi­schen Rundfunks im Rahmen des Unternehmensgegenstandes (§ 2). Der öffent­lich-rechtliche Auftrag umfasst die Aufträge der §§ 3 bis 5.“

 § 4 wird im ORF-Bericht so interpretiert:

„Mit der Vorgabe derartiger Programmziele hat der Gesetzgeber Wertentscheidungen getroffen, deren Beachtung dem Kriterium des Anspruchs genügen kann. Derartige Programmziele sind etwa die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens, die Förderung der österreichischen Identität, die Förderung der österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion etc.“

Nun hat der ORF den Sender ORF III geschaffen, damit er all diesen Kriterien Rech­nung tragen kann. Im Bericht zu ORF III steht:

„ORF III hat vier Programmsäulen: Kultur, Volkskultur, Regionalität und Religion; Zeit­geschichte, Zeitgeschehen, Wissenschaft und Bildung; Information: Demokratie- und EU-Verständnis stärken; Bühne für österreichische Kunst- und Kulturschaffende“ –, also genau den Vorgaben des Gesetzes entsprechend.

 


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