BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 57

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das hinausgehen, was im Rahmen einer solchen durchaus notwendigen Kontrolle wirklich unbedingt notwendig und auch verhältnismäßig ist.

Das andere ist: Es ist mir schon wichtig, dass wir da entsprechende Transparenz nach außen haben. Man muss sich der Medienkritik in diesem Bereich durchaus stellen. Sie wissen ja – Sie alle wissen es –, die Kritik der Medien an bestimmten Erscheinungen im Strafvollzug ist immer wieder sehr intensiv und sehr heftig, und dieser muss ich mich einfach stellen. Das heißt, ich muss ja dann auch im Sinne der Transparenz sagen: Ja, wir haben da nichts zu verbergen!

Wir sind wirklich dabei, jetzt ein großes Reformvorhaben umzusetzen, das natürlich bei voller Transparenz. Alles andere hat keinen Sinn, glauben Sie es mir, sonst kommen immer nur irgendwelche Berichte des Inhalts, man weiß nicht genau, was da passiert. Nein, das ist nicht gut.

Es muss und soll solch eine Kontrolle, wenn man so will, Razzia – ich mag diesen Ausdruck an sich nicht, weil er irgendwie negativ besetzt ist –, so ablaufen, dass die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen so garantiert und eingehalten werden, dass man das auch vor jedem Medium vertreten kann – das ist ja auch ein Sinn dieser Transparenz –, damit nicht nachher gesagt werden kann, da sei dies oder jenes passiert. Nein, das hat keinen Sinn! Wir machen das und wir spielen das ganz offen, bei voller Transparenz. Da gibt es nichts zu verbergen. Und die Einbindung oder die Offenheit gegenüber Medien stellt ja auch sicher, dass es da zu keinen Rechtsver­letzungen kommen kann, die natürlich sofort medial aufschlagen würden.

Ich muss noch einmal sagen: Das ist aus meiner Sicht auch die richtige Konsequenz oder die richtige Reaktion darauf, dass die Medienberichterstattung über den Strafvoll­zug insgesamt immer sehr kritisch gewesen ist und nach wie vor auch kritisch ist. Ich sage ganz offen: Ich würde mir manchmal wünschen – aber das ist nur ein Wunsch eines Ressortministers –, Medien würden mit derselben Intensität über Erfolge im Bereich der Strafvollzugsreform, die wir ja auch haben, berichten. Aber das wird wohl ein frommer Wunsch bleiben und nicht mehr.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Die Fragestunde ist beendet.

11.57.45Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2874/AB bis 2881/AB sowie

eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitglieds der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und

eines Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss des Vertra­ges zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba über die Rechtshilfe in Strafsachen

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 7)

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