BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 56

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leider relativ schlecht waren. Das heißt, es sind viele bei den Tests nicht durchge­kommen.

Aber es ist, Sie werden mir recht geben, das Anforderungsprofil an einen Justizwache­beamten sehr hoch. Und da darf man nicht nachlassen, weil das eine wirklich wichtige und für die gesamte Gesellschaft enorm verantwortungsvolle Aufgabe ist. Daher haben wir auch da momentan einen gewissen Engpass an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern, das muss ich ganz klar sagen.

Wir greifen auch auf das Mobilitätsprogramm des Bundes zurück. Ja, das führt da oder dort zu schönen Erfolgen, aber es gibt natürlich auch Fehlschläge, das muss man auch klar sagen. Es frisst auch wieder Zeit, wenn jemand aus einem anderen Ministerium kommt und nach einiger Zeit sagt – auch das haben wir schon gehabt –: Das ist doch nicht ganz meins, ich fühle mich da nicht so wohl! Dann hat es ja keinen Sinn, jemanden dazu zu zwingen, weiterzumachen.

Ich denke, das alles ist nur eine Frage der Zeit, auch das wird sich jahrgangsmäßig mehr und mehr verbessern.

Natürlich müssen wir, Herr Bundesrat, auch schauen – ich habe ganz vergessen, das zu erwähnen –: Bei der Gesamtreform des Strafvollzugswesens und bei der Stand­ortoptimierung geht es schon auch darum, dass wir im Interesse der Bediensteten auch bautechnisch optimieren müssen. Das ist ja auch nicht überall der Fall.

Wir haben Haftanstalten – Sie wissen es wahrscheinlich besser als ich –, die unter diesem Aspekt wirklich höchst „reformbedürftig“ sind. Wir müssen dort auch für die Bediensteten etwas tun. Es geht nicht nur darum, dass wir jetzt notwendigerweise und sinnvollerweise die Verhältnisse für die von uns zu betreuenden Personen optimieren, man darf auch auf das Justizwachepersonal nicht vergessen. Das Justizwache­personal hat zum Teil in den Anstalten Bedingungen, die alles andere als optimal sind. Deshalb ist das natürlich auch ein wichtiger Aspekt im Zuge der Gesamtreform, das ist vollkommen richtig.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Reiter.

 


Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Ganz wird es sich wahr­scheinlich nie unterbinden lassen, dass es hier zu Problemen kommt, solange es ein Besuchsrecht und so weiter gibt. Also Razzien und Kontrollen werden immer notwen­dig sein.

Ich stelle die Frage: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um in Zukunft die Anwesenheit von Medienvertretern während der Durchsuchung von Hafträumen, wie es eben am 8. Februar geschehen ist, zu unterbinden, um so eine möglichst scho­nende Durchsuchung im Sinne des anzuwendenden § 102 Abs. 2 StVG sicherstellen zu können? Denn unserer Meinung nach haben sowohl die Häftlinge ein Recht auf Persönlichkeitsschutz als auch die Bediensteten, die unter Umständen bei solch einer Maßnahme durch die Anwesenheit von Medienvertretern direkt an den Pranger gestellt werden. Also was ist diesbezüglich angedacht?

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Bundesrätin, dazu ist einmal Folgendes klarzustellen, und insofern bin ich da ganz bei Ihnen: Der Per­sönlichkeitsschutz aller Betroffenen, sowohl Insassen als auch Justizwachebedienstete betreffend, muss hundertprozentig sichergestellt sein. Das war er nach meiner Wahr­nehmung auch. Also das ist für mich völlig klar und außer Frage. Das ist das eine. Das ist in jedem Fall die Grundbedingung. Das heißt, die Beeinträchtigung darf nicht über


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